EU-Leitlinie zur Videoüberwachung

Subjektives Sicherheitsgefühl reicht nicht

31. Januar 2020, 10:12 Uhr | Daniel Dubsky
© Tesgro Tessieri - AdobeStock

Videoüberwachung ist ein Eingriff in Persönlichkeitsrechte und darf deshalb nur eingesetzt werden, wenn Leib, Leben oder Sachgüter in Gefahr sind. Und auch eine Gesichtserkennung darf nicht so einfach genutzt werden.

Die DSGVO liefert keine speziellen Regeln zur Videoüberwachung, weshalb der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) eine Leitlinie zum datenschutzkonformen Einsatz von Videoüberwachung erarbeitet hat. Diese soll in Kürze veröffentlicht werden und stellt vor allem den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in den Mittelpunkt. Weil eine Videoüberwachung einen Eingriff in Persönlichkeitsrechte darstellt, muss ihr ein berechtigtes Interesse zugrunde liegen – ein objektives Interesse, wie ausdrücklich betont wird. Ein subjektives Sicherheitsgefühl durch die Kameras reicht demnach nicht, es braucht konkrete Anhaltspunkte, dass eine Gefahr für Leib, Leben oder Sachgüter besteht.

Auch die Verarbeitung biometrischer Daten, etwa im Zuge einer Gesichtserkennung, ist nicht so einfach möglich. Laut DSGVO ist es grundsätzlich verboten, biometrische Daten zur Identifizierung bestimmter Personen ohne die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen zu verarbeiten. In der Leitlinie wird diese strenge Anforderung nun noch einmal konkretisiert, zudem soll sie Hilfestellungen zu Transparenzfragen bei Videoüberwachungsmaßnahmen geben.

»Die kürzlich bekannt gewordenen Geschäftsgebaren des Dienstleisters Clearview haben uns die Begehrlichkeiten nach biometrischen Daten in der heutigen Zeit nicht nur von staatlicher, sondern auch von privater Seite deutlich vor Augen geführt«, sagt die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Maja Smoltczyk. »Ich halte diese Entwicklung für höchst bedenklich. Die Freiheit, sich in der Öffentlichkeit auch unbeobachtet bewegen zu können, ist ein besonders hohes und schützenswertes Gut unserer freiheitlichen Gesellschaft, das wir unbedingt bewahren müssen.« Deshalb sei es ihr ein wichtiges Anliegen gewesen, mit ihrer Behörde federführend an der neuen Leitlinie zur Videoüberwachung mitzuarbeiten, um »auf ein möglichst hohes Datenschutzniveau für Betroffene hinzuwirken und gleichzeitig für die Unternehmen klare und handhabbare Vorgaben zu machen.«

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