Neues EU-Geldwäschegesetz

Unternehmen drohen Bußgelder und öffentlicher Pranger

14. November 2017, 12:26 Uhr | Michaela Wurm

Die Europäische Union rüstet im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf. Das neue EU-Geldwäschegesetz bringt besonders für kleine Unternehmen organisatorische und finanzielle Belastungen. Was es dabei zu beachten gilt, erläutert Barbara Scheben, Rechtsanwältin bei KPMG.

Mit dem Begriff Geldwäsche geht oft die Vorstellung von dubiosen Geschäftsmännern mit Koffern voller Bargeld einher. Tatsächlich wurde der Begriff maßgeblich von Al Capone beeinflusst, der in den 1920er Jahren die Gewinne aus seinen kriminellen Geschäften in Waschsalons investierte. Heutzutage stellt sich dieses Bild weniger romantisch und deutlich komplizierter dar: Illegal erwirtschaftetes Vermögen wird in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust, um die wahre Herkunft des Geldes zu verschleiern und legale Einnahmen zu generieren.

In Deutschland wurden im vergangenen Jahr laut BKA 11.541 Fälle von Geldwäsche erfasst. Insbesondere die Globalisierung der Finanzmärkte hat dazu geführt, dass die Methoden der Geldwäscher vielfältiger und die Verfolgung illegaler Transaktionen schwieriger geworden sind. Erst vor wenigen Wochen verhafteten griechische Beamte einen russischen Hacker. Der Vorwurf: Er soll mit seiner Bitcoinbörse mehrere Milliarden US-Dollar gewaschen haben, die aus Erpressungen und Drogenhandel stammen. Auch bei Phishing-Attacken, bei denen Kontodaten ausspioniert werden, geht es immer häufiger darum, durch das Einzahlen kleiner Geldbeträge auf diese Konten, die dann auf andere Konten weiter überwiesen werden, die Herkunft des Geldes zu verschleiern.

Innerhalb der Europäischen Union wird der Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung intensiviert: Die Kommission hat bereits den Vorschlag für eine 5. Geldwäscherichtlinie sowie eine Initiative zur Beschränkung hoher Bargeldzahlungen vorgelegt, die Europäische Zentralbank hat beschlossen, die Ausgabe des 500-Euro-Scheins bis Ende 2018 einzustellen.


  1. Unternehmen drohen Bußgelder und öffentlicher Pranger
  2. EU verschärft die Regeln
  3. Zentrales Transparenzregister
  4. Schärfere Sanktionsmöglichkeiten
  5. Checkliste für Unternehmen

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