Endspurt

Wie sich Firmen jetzt noch auf die DSGVO vorbereiten können

2. Mai 2018, 11:16 Uhr | Elke von Rekowski
Endspurt bis zum Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung.
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In weniger als einem Monat tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Für den ganz großen Wurf ist es jetzt für Unternehmen deutlich zu spät. Doch mit kleinen, aber gezielten Maßnahmen lässt sich durchaus noch etwas retten.

Die meisten Unternehmen haben sich bereits auf das Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai 2018 vorbereitet. Wer die massiven Änderungen im Datenschutz bisher ignoriert hat und noch nicht vorbereitet ist, kann auch jetzt noch in einzelnen Bereichen aktiv werden. Ein solcher Bereich ist nach Ansicht von Konstantin Fröse, EMEA Account Executive beim Security-Spezialisten DataLocker, der sichere Einsatz externer Speichermedien. Er nennt einige Ansatzpunkte für Unternehmen, die jetzt noch an ihrer DSGVO-Compliance arbeiten wollen.

Wenn Hardware-verschlüsselte USB-Sticks und -Festplatten eingesetzt werden, können damit bereits die geeigneten technischen Maßnahmen (DSGVO Art. 32) erfüllt werden. Echte Hardware-Verschlüsselung bietet laut Fröse gegenüber anderen Verschlüsselungsmethoden den Vorteil, dass sie nicht umgangen oder entfernt werden kann.

Werden die USB-Speicher über eine USB-Device-Managementlösung zentral verwaltet, können in diesem Bereich auch die in der DSGVO definierten organisatorischen Maßnahmen erbracht werden (ebenfalls Art. 32). Durch umfangreiche Sicherheitsrichtlinien lässt sich sicherstellen, dass eine Nutzung der Inhalte auf den USB-Speichern nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist kein Zugriff auf die Daten möglich. So können beispielsweise Passwortregeln konfiguriert werden, die festlegen, wie komplex ein Passwort sein muss oder wie lange es gültig sein darf. Darüber hinaus lässt sich definieren, in welchen IP-Adressbereichen oder an welchen »vertrauenswürdigen« Systemen der USB-Speicher überhaupt genutzt werden darf.


  1. Wie sich Firmen jetzt noch auf die DSGVO vorbereiten können
  2. Vorbereitung auf den Worst Case

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