Weihnachts-Ärger im Marketplace

Amazon zwingt Partner zu längerer Rückgabefrist

2. November 2021, 9:37 Uhr | Lars Bube
© Light Impression - AdobeStock

Zum Weihnachtsgeschäft führt Amazon wieder einen verlängerten Rückgabezeitraum ein, den auch die Marketplace- und FBA-Partner übernehmen müssen. In diesem Jahr reicht er vom 1. November bis zum 31. Januar.

Um den Weihnachtsumsatz schon frühzeitig anzukurbeln und besser zu verteilen, bietet Amazon seinen Kunden schon seit einigen Jahren eine verlängerte Rückgabemöglichkeit bis nach den Festtagen an. Auch die Partner im Marketplace sowie die Nutzer des Fulfillment-Dienstes FBA müssen sich danach richten. Für dieses Jahr gibt ihnen Amazon in den aktualisierten Rückgabebedingungen folgendes vor: „Im Rahmen der verlängerten Rückgabefrist für Weihnachten von Amazon müssen die meisten Bestellungen, die zwischen dem 1. November 2021 und dem 31. Dezember 2021 (jeweils einschließlich) gekauft wurden, bis zum 31. Januar 2022 zurückgegeben werden können. Dies gilt sowohl für die von Ihnen als auch für die von Amazon versendeten Bestellungen.“ Auch wenn das den Händlern reichlich kurzfristig mitgeteilt wurde, freuen sich viele, dass der Zeitraum in diesem Jahr wenigstens einen Monat kürzer ist als 2020, wo er schon im Oktober begonnen hatte.

Dennoch werden die Händler damit ab sofort zwangsverpflichtet, ihren Kunden die Rückgabe der gekauften Waren bis Ende Januar anzubieten und sie zu erfüllen. Ausgenommen davon sind lediglich die üblichen Sonderfälle im Marketplace wie verderbliche und personalisierte Waren, Hygieneartikel und ähnliches. Für die Anbieter bedeutet das in mehrfacher Hinsicht einen erhöhten finanziellen und logistischen Aufwand, pro Retoure werden Kosten um die 20 Euro kalkuliert. Angesichts des längeren Zeitraums vor den Rückgaben müssen sie gleichzeitig dafür sorgen, dennoch ausreichend Ware verfügbar zu halten, ohne sich dabei jedoch einen zu großen Überschuss aufzuhalsen. Darüber hinaus müssen die Marketplace-Händler eine entsprechende Anpassung der Angaben zu Rückgabe und Wiederruf in den Rechtstexten ihres Amazon-Shops vornehmen. Andernfalls könnte ihnen eine teure Abmahnung drohen. Bei Händlern die nur FBA nutzen, sollte die Anpassung immerhin automatisch über Amazons System erfolgen.

Nicht alle angeschlossenen Händler halten das für so eine gute Idee wie die Kunden und Amazon. Neben den beschriebenen Problemen auf eigener Seite befürchten sie, die Käufer könnten den erweiterten Service auf verschiedenste Weise missbrauchen. So hätten die Erfahrungen der letzten Jahre etwa gezeigt, dass manche Kunden die Verlängerung gezielt dazu ausnutzen, Beschenkten unterm Baum eine breite Auswahlmöglichkeit zur Verfügung zu stellen und dann die nicht benötigten Stücke bequem zurückzusenden. Andere wiederum genehmigen sich damit laut betroffenen Händlern ausgiebige Testphasen, oder „leihen“ sich die Produkte damit nur aus. In der Konsequenz erfordert das eine genauere Prüfung der Retouren und führt zu mehr Problemfällen bei deren Abwicklung. Einige Händler haben deshalb bereits angekündigt, die Preise entsprechend anheben zu müssen. Das wiederum könnte sie einen Teil ihres Geschäfts kosten.

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