Unverhältnismäßig und existenzbedrohend

Bitkom kritisiert Bußgeld gegen Notebooksbilliger

11. Januar 2021, 10:28 Uhr | Michaela Wurm
Der Store von Notebooksbilliger in München
© Notebooksbilliger.de

Der Branchenverband Bitkom hält das von der Landesdatenschutzbehörde Niedersachsen verhängte Bußgeld gegen Notebooksbilliger für überzogen. Deutsche Unternhmen würden durch überbordende Bußgelder im Wettbewerb benachteiligen oder gar in ihrer Existenz bedroht.

Der IT-Branchenverband Bitkom kritisiert das gegen Notebooksbilliger verhängte Bußgeld als unverhältnismäßig. Die Landesdatenschutzbehörde Niedersachsen hatte dem Etailer wegen Verstößen gegen die DSGVO eine Strafzahlung in Höhe von mehr als 10 Millionen Euro auferlegt (ICT CHANNEL berichtete).

Das gegen Notebooksbilliger verhängte Bußgeld sei nach allem, was sich derzeit sagen lasse, absolut unverhältnismäßig, so Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. »Dies ist nun der zweite Fall innerhalb kurzer Zeit, in dem einer Datenschutzbehörde offenkundig das rechte Maß bei der Ahndung von Verstößen gegen die DSGVO abhandenkam. Erst kürzlich ist ein durch den Bundesdatenschutzbeauftragten verhängtes Bußgeld vor Gericht auf ein Zehntel reduziert worden.«

Der Bitkom-Chef fordert die Datenschutzbehörden dazu auf, bei der Verhängung von Bußgeldern mehr Augenmaß zu entwickeln: »Dazu gehören in jedem Fall auch eine Bewertung der Kooperationsbereitschaft des Unternehmens und die Bereitschaft, entdeckte Missstände abzustellen, ebenso wie ein stärkerer Blick auf die wirtschaftliche Leistungskraft des betroffenen Unternehmens. Ein bloßes Abstellen auf den Umsatz birgt die Gefahr, Unternehmen mit geringen Margen über Gebühr zu belasten.«

Das unter den deutschen Aufsichtsbehörden abgesprochene Bußgeldkonzept hat, seiner Meinung nach, einen entscheidenden Konstruktionsfehler, weil der Umsatz und nicht die Ertragslage eines Unternehmens als Bemessungsgrundlage eines Bußgeldes herangezogen wird.

»Wir brauchen beim Datenschutz grundsätzlich ein neues Maß und eine neue Mitte. Der Datenschutz soll Verbraucher und Mitarbeiter schützen und den Missbrauch von Daten verhindern. Er darf aber nicht deutsche und europäische Unternehmen durch überbordende Bußgelder im Wettbewerb benachteiligen oder gar in ihrer Existenz bedrohen«, so Rohleder.

 

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