Die wichtigsten Neuerungen im Digitalbereich

Das ändert sich 2016

11. Januar 2016, 14:51 Uhr | Michaela Wurm

Abgaben auf Smartphones und Tablets, neue Regelungen für elektronische Signaturen und eine Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte – auf diese Neuerungen müssen sich Verbraucher und Händler 2016 einstellen.

Im Jahr 2016 tritt eine Reihe von Änderungen im Digitalbereich in Kraft, die für Verbraucher, Unternehmen oder auch die Verwaltung von Bedeutung sind. Der Branchenverband Bitkom hat die wichtigsten Neuerungen aufgelistet.

Roaming-Gebühren sinken weiter

Im laufenden Jahr werden die Roaming-Gebühren für Handy-Gespräche und Datenübertragungen im europäischen Ausland weiter gesenkt, bevor sie nach dem Beschluss der EU-Kommission am 15. Juni 2017 endgültig abgeschafft werden. Demnach darf der Aufschlag auf den Inlandstarif höchstens 5 Cent pro Minute für Anrufe, 2 Cent für SMS und 5 Cent je Megabyte Datenvolumen betragen. Die Summe aus Inlandspreis und Aufschlägen darf folgende Höchstbeträge nicht überschreiten: 19 Cent pro Minute für Anrufe, 6 Cent für eine SMS und 20 Cent je Megabyte Datenvolumen – zuzüglich Mehrwertsteuer. Die neuen Roaming-Gebühren gelten ab dem 30. April 2016.


  1. Das ändert sich 2016
  2. Verbraucher können alte Elektrogeräte im Handel kostenlos zurückgeben
  3. Erstmals werden Urheberabgaben auf Handys und Tablets fällig
  4. Breitband-Förderprogramm startet
  5. Staatlicher Einkauf wird schrittweise auf E-Vergabe umgestellt
  6. Neue Regelungen für elektronische Signaturen und andere Vertrauensdienste

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