Legale Preisabsprachen

Ein bisschen Preiskartell erlaubt

2. September 2016, 12:00 Uhr | Peter Tischer

Erstmals hat ein deutsches Gericht eine Preisbindung für ein Produkt erlaubt, das kein Buch oder Medikament ist. Wirtschaftsverbände jubeln bereits über den Türspalt zum legalen Preisdiktat.

Die Neueinrichtung eines PCs zum Festpreis von 49 Euro kostet laut Internetseite von PC-Spezialist in der Filiale Haar bei München genauso viel wie am Standort Bielefeld. PC-Spezialist in Berlin-Schöneberg könnte aber auch 79 Euro verlangen, auch wenn dieselbe Leistung im nur fünf Kilometer entfernten Stadtteil Kreuzberg für 30 Euro weniger zu haben wäre. Ein Preis in allen 330 Standorten dieser Marke ist doch eine Selbstverständlichkeit, mag der Kunde denken. Doch weit gefehlt.

Zentral geführte Filialisten wie Aldi können ihre Waren einheitlich bepreisen. Selbstständigen Unternehmern und Franchisenehmern, seien sie unter der Flagge von PC-Spezialist oder als Filialbetreiber von Mc­Donalds unterwegs, darf ein Verbund keine Preise vorschreiben. Das Verbot der Preisbindung gilt – mit wenigen Ausnahmen – erst recht für Produzenten, wenn sie nicht gerade einem legalen Kartell wie der Opec angehören. Für Aufsehen sorgt deshalb eine aktuelle Entscheidung des OLG Celle. Es erlaubte eine Preisbindung wegen des Fehlens der »Spürbarkeit« einer Wettbewerbsbeschränkung. Eine »mutige« Entscheidung, lobt »Der Mittelstandsverbund« und sieht bereits eine Wende hin zur Legalisierung von Preisbindungen.


  1. Ein bisschen Preiskartell erlaubt
  2. Ein bisschen Preiskartell erlaubt (Fortsetzung)

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