ElektroG - Handel muss Elektroschrott zurücknehmen

ElektroG ist in Kraft

23. Oktober 2015, 14:31 Uhr | Michaela Wurm
© Fotolia 63917655 Petra Nowack - peno

Seit Samstag ist das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft. Es verpflichtet auch Händler, Elektrogeräte von ihren Kunden zurückzunehmen. In einem Leitfaden informiert der BVT, wie sie sich vor Abmahnungen schützen können.

Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) istam 24. Oktober 2015 in Kraft getreten. Damit wird der deutsche Einzelhandel erstmals verpflichtet, Elektrogeräte von seinen Kunden zurückzunehmen. Der Bundesverband Technik des Einzelhandels (BVT) hatte sich im Vorfeld erfolgreich für eine Befreiung kleinerer Händler von der Rücknahmepflicht eingesetzt und gleiche Rechte und Pflichten für stationären und Onlinehandel erreicht. Trotzdem käme auf den Einzelhandel jede Menge Bürokratie zu, kritisiert BVT-Vorsitzende Willi Klöcker, der sich zudem eine verbraucherfreundlichere Regelung gewünscht hatte: »Der Fachhandel nimmt als Service seit jeher freiwillig von seinen Kunden ausrangierte Elektro-Großgeräte zurück. Und das ohne große Bürokratie. Künftig müssen wir die Konsumenten umfassend informieren und beraten, uns registrieren, Müllmengen melden, im Zweifel externe Berater und Dienstleister einschalten und finanzieren. Und dann stellt sich noch die Frage, ob Otto Normalverbraucher in Zukunft - wie von der Politik gewünscht - seinen Haartrockner oder Rasierer in den Elektromarkt trägt.« Sicher sei nur, dass jede Menge Bürokratie auf den Einzelhandel zukomme.

Zur Information für die Händler hat der BVT jetzt einen Praxisfolder rund um das Thema ElektroG beantwortet, damit sich der Handel vor Abmahnungen schützen kann. Wie, wo und welche Elektrogeräte stationäre und Onlinehändler zurücknehmen müssen und zum Beispiel welche Registrierungs-, Melde- und Rücknahmeservices aktuell angeboten werden, beantwortet der BVT-Praxisfolder »E-Schrott im Handel« (inklusive Tipps und Musterformulierung für Onlinehandel und stationäre Händler).

Er ist für Mitglieder im Einzelhandelsverband kostenlos. Nichtmitglieder können ihn gegen eine Schutzgebühr von 50 Euro zzgl. MwSt. unter bvt@einzelhandel.de anfordern.


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