Rückkehr zur Insolvenz-Meldepflicht

Experten uneins über mögliche Pleitewelle

29. September 2020, 9:54 Uhr | Lars Bube
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Monatelang galt: Jedes trudelnde Unternehmen kann, keines muss Insolvenz anmelden, wenn ihm das Geld ausgeht. Jetzt gilt ein Teil der strengeren Meldepflichten wieder - droht nun eine Pleitewelle?

Die Zahl der angemeldeten Firmeninsolvenzen wird trotz der Corona-Pandemie aus Sicht von Experten auch in den kommenden Monaten niedrig bleiben. Zwar gelte vom 1. Oktober an wieder die Pflicht, bei Zahlungsunfähigkeit Insolvenz zu beantragen, sagte der Vorsitzende des Verbands Insolvenzverwalter Deutschlands (VID), Christoph Niering, der Deutschen Presse-Agentur. Doch die staatlichen Maßnahmen wie das verlängerte Kurzarbeitergeld und die Überbrückungshilfen dürften viele Betriebe am Leben halten.

Gerade diese Stützen sind aus Sicht des Ökonomen Steffen Müller vom Institut für Wirtschaftsforschung (IWH) in Halle ein gravierendes Problem. »Problematisch ist vor allem die extreme Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bis Ende 2021«, sagte er. Wenn sich die beginnende Erholung der Wirtschaft fortsetze, sei klar, dass kommendes Jahr vor allem solche Betriebe von dem Instrument Gebrauch machten, die schon vor Corona Probleme hatten oder sich von den schweren Einbrüchen durch die Krise nicht mehr erholen werden.

Die Bundesregierung setzt seit dem Frühjahr auf zahlreiche Maßnahmen, um eine Pleitewelle durch die negativen Folgen der Corona-Pandemie und staatlich verordneter Einschränkungen abzuwenden. So sind seit dem Frühjahr sowohl Überschuldung als auch Zahlungsunfähigkeit keine zwingenden Gründe mehr, um Insolvenz anzumelden. Für überschuldete Unternehmen gilt die Lockerung bis Jahresende. Wer zahlungsunfähig ist, muss ab 1. Oktober Insolvenz anmelden.

IWH-Experte Müller leitet ein Team, das jeden Monat die Meldungen zu eröffneten Verfahren in Deutschland zusammenträgt und im IWH-Insolvenztrend veröffentlicht. Diese Statistik weist seit Monaten eine sinkende Zahl von angemeldeten Firmenpleiten aus. Er rechne damit, dass das Kurzarbeitergeld die Zahl der Firmeninsolvenzen bis zum Auslaufen niedrig halten wird, sagte Müller. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sei hingegen weder im Guten noch im Schlechten problematisch.

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