Online-Händler reagieren empört

Fachhandel muss Altgeräte zurücknehmen

9. März 2015, 16:05 Uhr | Timo Scheibe
120.000 Tonnen an Elektrogeräten landen laut Schätzungen jährlich im Hausmüll
© Photographee.eu - Fotolia.com

Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) will, dass Elektroaltgeräte nicht mehr umweltschädlich im Hausmüll entsorgt werden. Daher sollen große Fach- und Online-Händler per Gesetz zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet werden - egal, wo das Gerät ursprünglich gekauft wurde.

Zu viele ausrangierte Elektrogeräte landen nicht auf dem Recyclinghof, sondern werden aus Bequemlichkeit im Hausmüll entsorgt. Das ist umweltschädlich und wertvolle Rohstoffe gehen dadurch verloren. Per Gesetz will Umweltministerin Barbara Hendricks nun Fachhändler mit einer Ladenfläche ab 400 Quadratmeter sowie Online-Händler in die Pflicht nehmen, Altgeräte zurückzunehmen. Dabei spielt es keine Rolle, wo das Gerät ursprünglich gekauft wurde. Bisher erfolgte die Rückgabe über den Einzelhandel nur aus Kulanz.

Kleine Elektroartikel, wie Smartphones, Rasierer oder Tablets müssen laut Gesetzentwurf ohne den Kauf eines neuen Modells zurückgenommen werden. Bei großen Geräten, das heißt ab einer Kantenlänge von über 25 Zentimeter, muss der Kunde auch eine neue Waschmaschine, Spülmaschine oder Fernseher kaufen. Ob der Fachhändler das Gerät fachgerecht selbst verwertet oder auf dem Recyclinghof entsorgt, bleibt ihm selbst überlassen.

Schätzungen des Bundesverbands der Entsorgungswirtschaft gehen davon aus, dass pro Jahr 120.000 Tonnen an kleinen Elektrogeräten im Hausmüll landen. Rund eine halbe Tonne wird im Haushalt gelagert oder illegal exportiert. Mit mehr Rückgabemöglichkeiten durch den Fachhandel soll die Zahl gesenkt werden.

Heftige Kritik an den Plänen des Umweltministeriums gibt es von den Online-Händlern. Schließlich regele der Gesetzesentwurf nicht, wie die Rücknahme organisiert wird. Dies werde allein der Wirtschaft überlassen. Gegenüber der »Rheinischen Post« kritisiert Oliver Porthmann, Präsident des Bundesverbandes Onlinehandel: »Der Gesetzentwurf bürdet dem Handel eine unverhältnismäßige Pflicht zur Rücknahme gefährlichen Abfalls und zu dessen Weiterverbringung auf«.


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