Die EU-Zahlungsverzugsrichtlinie bringt Unternehmen Vorteile bei Geschäften in der EU. Dafür müssen sie unter anderem AGBs und Zahlungsziele anpassen. Was es noch zu beachten gilt, erläutert Rechtsanwalt Pascal Schütze.
Seit fast 15 Monaten ist die EU-Zahlungsverzugsrichtlinie in Deutschland geltendes Recht – ihre Regelungen bringen vor allem Vorteile bei Geschäften mit Partnern in der Europäischen Union (EU). Unternehmen aus der ITK-Branche profitieren davon aber nur, wenn sie ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Zahlungsziele in ihren Verträgen angepasst haben. Für ein effizientes Forderungsmanagement empfiehlt sich ein dreistufiger Prozess.
Die neue Richtlinie gilt für alle Verträge, die nach dem 29. Juli 2014 geschlossen wurden und vereinheitlicht die Zahlungsläufe in der EU. Für deutsche Unternehmen ist das von Vorteil, da sie ihr Geld von Kunden in der EU jetzt in der Regel schneller erhalten.
Wichtig ist, dass Unternehmen aus der ITK-Branche überprüfen, dass ihre AGB, die Zahlungsziele in ihren Verträgen und ihr Zahlungs- und Forderungsmanagement mit den Regelungen der Richtlinie in Einklang stehen. Unternehmen, bei denen das noch nicht der Fall ist, sollten dies baldmöglichst nachholen. Was es dabei zu beachten gibt, lesen Sie auf der nächsten Seite.