Beschwerden von Marketplace-Händlern

Preiswächter Amazon

17. August 2020, 14:40 Uhr | Martin Fryba
© Verbraucherzentrale NRW

Wie weit darf Amazon bei der Regulierung seiner Marketplace-Händler gehen – Corona-Wucherpreise eingeschlossen? Das Bundeskartellamt prüft eine mögliche missbräuchliche Praxis von Amazon.

Dem breiten und stetig wachsenden  Warengebote seiner Marketplace-Händler verdankt Amazon nicht zuletzt seine Marktstellung als führende E-Commerce-Plattform. Ein gutes Teil der angeblich über 240.000 Marketplace-Händler in Deutschland verdankt ihren Erfolg wiederum der Bekanntheit Amazons. Die Marktmacht Amazons gilt im Handel und bei zuliefernden ITK-Distributoren seit jeher als Segen und Fluch zugleich, wie CRN schon vor Jahren aufgedeckt hatte.


Die Aktivitäten seiner angeschlossenen Händler überwacht Amazon, respektive seine Algorithmen,  penibel. Scheinbar auch die Preisgestaltung seiner Händler, die sich in diesem Punkt ihrer eigenlich gesetzlich vorgeschriebenen Freiheit nicht sicher sein können. Es gab und gibt immer wieder Beschwerden von Händlern, deren Konten plötzlich gesperrt werden.


Angeblich sollen laut Amazon die Betroffenen die Corona-Pandemie auszunutzen versucht und überhöhte Preise verlangt haben. Die Folge: Amazon sperrte ihre Konten. Der FAZ zufolge ermittelt nun in diesem Punkt das Bundeskartellamt. Amazon dürfte kein Preiskontrolleur sein, zitiert die Zeitung Amtspräsident Andreas Mundt. Amazon dagegen räumte einem Sprecher zufolge ein, dass die Systeme so eingerichtet seien, dass Maßnahmen gegen Preistreiberei möglich seien.


Amazon hatte vor allem zu Beginn der Pandemie Konten von Händlern gesperrt, die offenbar kräftige Corona-Zuschläge vor allem auf medizinische Produkte wie Masken oder Desinfektionsmittel erhoben hatten. Beschwerden von Händlern gab es auch bei der Auslieferungspraxis. Amazon hatte Schutzmittel gegen das Corona-Virus in seiner Logistik priorisiert.


Gegen eine solche selektive Bervorzugung einzelner Warengruppen bei der Zustellung habe das Bundeskartellamt keine Bedenken, heißt es von Seiten der Behörde. Was aber den Einfluss Amazons auf die Preisgestaltung der Marketplace-Händler anbelangt, laufen aktuelle Untersuchungen.


Amazon behält sich in seinen Verkaufsrichtlinien für Händler vor, Maßnahmen zu ergreiffen, wenn deren Angebote »das Kundenvertrauen schädigen«. Dazu zählt der E-Commerce-Riese nicht nur offensichtliche Plagiate, sondern auch »Preisgestaltungspraktiken«.

 


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