BGH kippt Wortmarke endgültig

Schwarzer Freitag für „Black Friday"

30. Juli 2021, 13:07 Uhr | Martin Fryba
© AdobeStock/Deagreez

Es ist das Ende eines jahrelangen unsäglichen Geschäftsmodells mit Abmahnungen und das Ende der Rechtsunsicherheit, welche Waren und Dienste man mit oder ohne Lizenzgebühren unter „Black Friday" bewerben darf. Das Konsum-Spektakel findet heuer am 26. November statt.

Die Wortmarke „Black Friday" dürfe jetzt für Werbung und Einzelhandelsdienstleistungen frei verwendet werden, „ohne dass weitere Abmahnungen befürchtet werden müssen", sagt Kilian Jost von der Rechtsanwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke (WBS) aus Köln. Vorausgegangen war ein Beschluss des Bundesgerichtshofs (Az. I ZB 21/20). Der BGH hatte über eine Beschwerde der in Hongkong sitzenden Super Union Holdings Ltd., seit 2016 Markeninhaberin von „Black Friday",  zu entscheiden, die sich gegen eine Entscheidung des Bundespatentgerichts richtete. Das Bundespatentgericht hatte im Februar 2020 die Löschung aus dem Register bestätigt.

Unter anderem wird die Marke für die Dienstleistungen Marketing, Organisation und Durchführung von Werbeveranstaltungen, Planung von Werbemaßnahmen, Verbreitung von Werbeanzeigen und Werbung im Internet für Dritte sowie eine Vielzahl weiterer im Zusammenhang mit Werbung stehender Dienstleistungen jetzt endgültig aus dem Markenregister gelöscht.

Abmahnlawine trotz einstweiliger Verfügung
Zahlreiche Unternehmen, Händler und Werbetreibende sind in den letzten Jahren abgemahnt worden, weil sie aus Sicht der Super Union Holdings Ltd. gegen deren Lizenzrecht verstoßen haben sollen. Für mehr als 900 Waren und Dienstleistungen beanspruchten die Chinesen bis dato die Rechte, wenn sie im Zusammenhang mit Black Friday beworben wurden. Flossen keine Lizenzgebühren, traten Abmahnanwälte auf den Plan. Von einstweiligen Verfügungen gegen die vom Kläger losgetretene Abmahnpraxis, die einzelne Gerichte - wie das Landgericht Düsseldorf – erlassen hatten, ließ sich Super Union Holdings Ltd. nicht beindrucken und mahnte weiter fleißig ab. Der BGH hat nun diesem Treiben ein Ende gesetzt und für Klarheit gesorgt.

Der Begriff „Black Friday"  stammt  aus den USA und bezeichnet den jährlichen vierten Freitag im November. Vor allem im E-Commerce, aber auch zunehmend im Einzelhandel finden dann große   Rabattaktionen statt, die längst nicht mehr auf einen Tag beschränkt sind. Schon bevor das diesjährige Konsum-Spektakel  am 26. November stattfinden wird, rufen viele Händler eine Woche zuvor den Black Friday aus. Nach dem Fall der Wortmarke dürfte der Begriff nun hyperinflationäre  Verwendung finden.  


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