Der Verbraucherzentrale Bundeverband hat Betreiber von Online-Plattformen für erneuerte Smartphones und Elektronikgeräte abgemahnt. Ihnen wurden Greenwashing, irreführende Preisangaben und rechtswidrige Werbe-Cookies vorgeworfen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat drei Betreiber von Online-Marktplätzen, die erneuerte Smartphones, Notebooks und andere Elektronikgeräte anbieten, abgemahnt. Die Verbraucherschützer warfen den Anbietern der „refurbished“-Produkte irreführende Werbung mit fiktiven Preisvorteilen, Greenwashing mit fragwürdigen Umweltaussagen sowie den rechtswidrigen Einsatz von Werbe-Cookies vor. Gegen einen Betreiber hat der vzbv sogar Klage eingereicht.
Der Kauf von Gebrauchtgeräten sei eigentlich eine gute Sache, meint Susanne Einsiedler, Rechtsreferentin beim vzbv. „Oft werben die Anbieter aber damit, dass bereits durch den Kauf eines erneuerten Handys oder Laptops CO2 eingespart und Elektroschrott vermieden wird. Das stimmt so nicht“. Ärgerlich sei es auch, wenn mit unrealistisch hohen Preisvorteilen geworben werde.