Facebook, Twitter und Co. im Unternehmen

Amerikanische Firmen sperren Facebook, Myspace und Twitter aus

20. Oktober 2009, 14:32 Uhr | Bernd Reder
Mehr als die Hälfte der amerikanischen Firmen untersagt Mitarbeitern, Socia-Networking-Services wie Facebook zu nutzen.

Von wegen »Generation Web 2.0«: Die meisten US-Firmen zeigen sich humorlos, wenn es um die Nutzung von Social-Media-Diensten wie Facebook, Myspace oder Twitter geht. Mehr als die Hälfte verbietet ihren Mitarbeitern, am Arbeitsplatz solche Services zu verwenden.

Nur ein Viertel der Firmen erlaubt die Nutzung von Facebook, Twitter, Myspace et cetera.
Nur ein Viertel der Firmen erlaubt die Nutzung von Facebook, Twitter, Myspace et cetera.

Nach einer Umfrage der amerikanischen Personalberatungsfirma Robert Half Technology zeigen sich die meisten US-Firmen gegenüber Web-2.0-Diensten wie Twitter und Facebook ganz und gar nicht offen. Zumindest dann, wenn ihre Mitarbeiter auf solche Services zugreifen möchten.

Rund 54 Prozent der IT-Leiter der befragten Unternehmen gaben an, dass sie den Zugriff auf Social-Media-Dienste komplett sperren. Immerhin 19 Prozent erlauben den Einsatz solcher Services für firmeninterne Zwecke.

Nur jedes zehnte Unternehmen räumt seinen Beschäftigten den uneingeschränkten Zugang zu solchen Diensten ein.

Es sei verständlich, dass Firmen die Nutzung von Social-Networking-Plattformen begrenzten, so Robert Half Technology. Sie fürchten, dass die Mitarbeiter ihre eigentlichen Aufgaben vernachlässigen.

Tipps für Nutzung von Facebook & Co.

Die Personalberater warnen zudem davor, auf sozialen Netzwerkplattformen problematische Äußerungen über Kollegen oder den Arbeitgeber zu posten. Diese könnten der Karriere schaden. Auch potenzielle neue Arbeitsgeber könnten durch solche Eskapaden abgeschreckt werden.

Robert Half Technology hat daher folgende »Verhaltensmaßregeln« für die Nutzung von Social-Media-Plattformen zusammengestellt:

• Sich im Vorfeld darüber informieren, ob der Arbeitgeber die Nutzung von Netzwerkplattformen während der Arbeitszeit erlaubt.

• Sicherstellen, dass persönliche Informationen, die der User auf einer solchen Plattform veröffentlicht, nur für den adressierten Personenkreis zugänglich sind. Wie schnell so etwas schief gehen kann, zeigt das Beispiel des britischen Geheimdienstchefs (siehe Britischer Geheimdienstchef auf Facebook bloßgestellt).

• Am besten Social-Networks während der Arbeitszeit nur für berufliche Zwecke nutzen. Daraus können auch böswillige Arbeitgeber dem Angestellten keinen Strick drehen.

• Vorsicht bei abfälligen Bemerkungen oder Kritik an Kollegen und Vorgesetzten. Solche Informationen gehören nicht auf eine öffentlich zugängliche Plattform. Selbst dann, wenn – vermeintliche – Freunde solche Postings lesen, ist nicht ausgeschlossen, dass die Informationen doch beim Vorgesetzten landen.

• Facebook, Xing oder andere Plattformen dazu nutzen, um Werbung in eigener Sache zu betreiben. Das heißt natürlich nicht, sich stets als der »Größte, Beste, Schönste« zu präsentieren. Besser ist es, regelmäßig Beiträge in Blogs oder auf Twitter zu veröffentlichen, welche die eigene berufliche Kompetenz in einem guten Licht erscheinen lassen.

• Die Nutzung von Social-Media-Plattformen während der Arbeitszeit begrenzen, auch denn wenn der Arbeitgeber den Zugang zu solchen Web-Seiten erlaubt. Nicht den Verdacht bei Kollegen oder Vorgesetzten wecken, dass die eigentlichen Aufgaben liegen bleiben, weil zu viel Zeit für die Kontaktpflege im Internet aufgewendet wird.


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