Urheberrechte im Netz

BGH verweist Lizenzstreit um Framing an EuGH

26. April 2019, 6:41 Uhr | Lars Bube
© Sergey Nivens -Fotolia

Links und Vorschaubilder spielen bei der Verbreitung von Inhalten im Netz eine große Rolle. Wie steht es dabei um die Urheberrechte? Der BGH muss sich nun um das Einbetten von Vorschaubildern beschäftigen. Die Karlsruher Richter setzen zunächst auf den EuGH.

Bei einem Lizenzstreit um das Einbetten von digitalen Medien in Internetseiten legt der Bundesgerichtshof (BGH) die entscheidende Frage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Das Verfahren zwischen der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) und der Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst wurde mit Beschluss vom Donnerstag ausgesetzt. (Aktenzeichen I ZR 113/18)

Die zur Stiftung Preußischer Kulturbesitz gehörende DDB zeigt auf ihrer Internetseite Vorschaubilder urheberrechtlich geschützter Werke, die auch auf anderen Websites eingebettet werden können. Die Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst verlangt für den Abschluss eines Lizenzierungsvertrags, dass die DDB technische Schutzmaßnahmen gegen das sogenannte Framing der Vorschaubilder trifft. Diese hält den Aufwand für zu hoch. Das Kammergericht Berlin hatte die Verpflichtung der VG Bild-Kunst zum Abschluss eines Vertrags ohne Schutzklausel festgestellt.

Bei der dem EuGH vorgelegten Frage geht es darum, ob Framing bei Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen eine öffentliche Wiedergabe ist. Ob das Recht der Urheber zur öffentlichen Wiedergabe ihrer Werke nach der entsprechenden EU-Richtlinie verletzt sei, ist nach Auffassung des I. Senats zweifelhaft. Da der Punkt nicht geklärt sei und Unionsrecht betreffe, müsse der EuGH entscheiden, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch.

Die VG Bild-Kunst ist in der Regel verpflichtet, Lizenzverträge mit Interessenten abzuschließen. Gleichzeitig ist sie nach Kochs Angaben verpflichtet, die Rechte der Urheber zu vertreten. Das könne möglicherweise dazu führen, dass sie Schutzmaßnahmen gegen Framing verlangen kann.


Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH

Matchmaker+