300 Millionen Euro Schadenersatz

Britischer Gebrauchtsoftwarehändler verklagt Microsoft

16. April 2021, 11:36 Uhr | Lars Bube
© denissimonov - AdobeStock

Der britische Gebrauchtsoftwarehändler ValueLicensing verlangt über 300 Millionen Euro Schadenersatz von Microsoft, weil der Hersteller mit der Bindung von Bestandlizenzen beim Wechsel in die Cloud seine Marktmacht missbrauche und einen fairen Wettbewerb verhindere.

Vor knapp einem Jahr hatte Microsoft mit einer Änderung seiner Produktbestimmungen für sogenannte »From SA« Verträge mächtig Staub im europäischen Gebrauchtsoftwarehandel aufgewirbelt (siehe: Beschränkung durch die Hintertür), der sich allerdings schnell wieder legte. Jetzt allerdings kommt das Thema doch wieder auf den Tisch. Der britische Anbieter ValueLicensing verklagt laut Berichten von Forbes und der Financial Times Microsoft, weil er in der Vorgabe des Haltens der alten On-Premises-Lizenzen zum Erhalt der Rabattierung auf Microsoft 365 eine unzulässige Ausnutzung der Marktmacht zur Behinderung des Wettbewerbs sieht. Und auch vor der offiziellen Festschreibung der Praxis habe Microsoft schon erheblichen Druck auf Unternehmen ausgeübt, ihre Bestandslizenzen nicht weiterzuverkaufen, argumentiert der Händler in der Klageschrift. Als Schadenersatz für den ihm dadurch seit 2016 entgangenen Umsatz mit den gebundenen Lizenzen verlangt er nun satte 270 Millionen britische Pfund, also knapp 312 Millionen Euro von Microsoft. Damit argumentiert ValueLicensing also nur indirekt mit der ursprünglich auch von einigen deutschen Händlern angekreideten Einschränkung des höchstrichterlich abgesegneten Rechts auf den Kauf und Verkauf gebrauchter Software, sondern konzentriert sich stattdessen auf die wettbewerbsrechtliche Seite.

In Deutschland ruft das höchst unterschiedliche Reaktionen hervor. Während einige betroffene Händler und der Gebrauchtsoftwaredistributor MRM berichten, in der Praxis wirke sich der Haltezwang auf ihr Geschäft kaum aus, stellen sich andere klar auf die Seite der Briten und begrüßen die Klage ausdrücklich. So erklärt etwa Andreas E. Thyen, Präsident des Verwaltungsrates der europäisch tätigen LizenzDirekt AG: »Es geht dem US-Giganten – vor allem im Cloud-Zeitalter – gar nicht um rechtliche Aspekte, sondern um die Maximierung eigener wirtschaftlicher Interessen, die sich gegenläufig zu den Interessen des Gebraucht-Marktes verhalten. Kurzum: um das Geld europäischer Unternehmen und Behörden sowie die Kontrolle darüber, wer welche Marktanteile aktuell und dauerhaft besetzt.« Er verbindet das mit der Warnung an die Mitbewerber und Behörden, sich vom Entgegenkommen Microsofts bei entsprechenden Vertragsverhandlungen nicht einlullen zu lassen. Man dürfe nicht dem Irrtum erliegen, dass ausgerechnet Microsoft den Handel mit gebrauchter Software respektiert und sich hier – entsprechend der gerichtlichen Vorgabe – zurückhält, so Thyen.

Microsoft hatte unter anderem argumentiert, die Änderung bei den From-SA-Verträgen sei auf vielfachen Wunsch der Kunden erfolgt und auch schon vor dem Cloud-Boom im Zuge der Corona-Pandemie geplant gewesen. Eine unzulässige Einschränkung sei damit nicht verbunden, da jeder Kunde weiterhin die freie Wahlmöglichkeit habe, ob er die Lizenzen veräußern oder behalten wolle.

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