Neue Regeln für Online-Zahlungen

Das ändert sich mit der »PSD2«

30. August 2019, 11:02 Uhr | Lars Bube
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Bankgeschäfte sollen sicherer und einfacher werden. Doch erst einmal müssen sich Millionen Bankkunden umstellen. Und die Technik funktioniert noch nicht in allen Fällen so reibungslos wie gewünscht.

Viele Bankkunden in Deutschland müssen sich von einer Gewohnheit verabschieden: Beim Online-Banking am heimischen Computer können sie Überweisungen künftig nicht mehr durch Eingabe einer sechsstelligen Ziffernfolge freigeben, die sie von einer gedruckten Liste abtippen. Denn die Papierlisten mit nummerierten Transaktionsnummern (TAN) werden abgeschafft. Vom 14. September an dürfen Banken nach EU-Recht dieses sogenannte iTAN-Verfahren für Überweisungen vom Girokonto nicht mehr anbieten. Die Neuregelung ist Teil einer größeren Umstellung.

Warum werden die Papierlisten abgeschafft?

Grund ist die europäische Zahlungsdiensterichtlinie (»Payment Service Directive«/»PSD2«). Mit ihr will Brüssel den Zahlungsverkehr in der Europäischen Union für Verbraucher bequemer und sicherer machen und zugleich den Wettbewerb fördern. Die Richtlinie schreibt unter anderem vor, dass die für das Online-Banking notwendigen Transaktionsnummern künftig dynamisch generiert werden müssen, was mit einer Zahlenfolge auf Papier nicht möglich ist.

Was bedeutet das für Kunden?

Beim Online-Banking und beim Einkaufen im Internet gilt künftig die gesetzliche Pflicht zur »starken Kundenauthentifizierung«. Heißt: Jeder Kunde muss seine Identität in jedem Fall mit zwei der drei folgenden Möglichkeiten nachweisen: »Wissen« (z.B. Geheimnummer/PIN), »Besitz« (z.B. Smartphone, Original-Zahlungskarte), »Sein« (biometrische Merkmale wie z.B. ein Fingerabdruck). Um eine Überweisung online freizugeben, braucht man dann zum Beispiel die PIN und kann sich per SMS eine TAN aufs Handy schicken lassen.


  1. Das ändert sich mit der »PSD2«
  2. Welche TAN-Verfahren bleiben gültig?
  3. Was sich sonst noch ändert

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