Neue Verbraucherrechterichtlinie

Das sind die Vorteile für den Handel

12. Juni 2014, 15:52 Uhr | Lars Bube
Die neue Rechtslage bringt dem Handel auch einige Vorteile. (Bild: Olivier Le Moal, fotolia.de)
© Olivier Le Moal - fotolia.de

Bei allen Hürden bringen die neue Verbraucherrechterichtlinie und das geänderte Widerrufsrecht dem Handel auch einige Vorteile. Mit den richtigen Tipps lassen sich die meisten Vorgaben auch kurzfristig noch umsetzen.

Die europaweit ab dem 13. Juni 2014 gültige Verbraucherrechterichtlinie stellt den Onlinehandel vor einige Herausforderungen. Insbesondere beim Widerrufsrecht gibt es gravierende Änderungen zu den bisher gültigen Verpflichtungen. Betreiber von Onlineshops müssen ihre Widerrufsbelehrungen unbedingt der neuen Richtlinie anpassen, die unter anderem vier verschiedene Fälle vorsieht, die nicht in einer kombinierten Belehrung abgebildet werden dürfen. Darüber hinaus muss auch das Rückgaberecht für Downloads in die Shops implementiert werden. Der Verkäufer muss entweder einen Nachweis schaffen, ob und wann der Käufer den Download oder Stream von Software, Apps und Inhalten gestartet hat, oder aber den Widerruf mit einer speziellen Klausel und der Zustimmung des Käufers ausschließen.

Hilfe in den Wirren der neuen Verpflichtungen und ihrer Fallstricke bietet beispielsweise der Händlerbund. In einem ausführlichen Dokument erklärt der Verband die neuen Regeln eingehend und gibt auch konkrete Tipps, wie die neuen Widerrufsbelehrungen für Waren verschiedener Arten und Versandmöglichkeiten formuliert werden können. Auch Rechtsanwaltskanzleien bieten für einen monatlichen Beitrag eine regelmäßig aktualisierte Version der entsprechenden Belehrungen über Schnittstellen für die meisten Shopsysteme an. Mit diesen Möglichkeiten lassen sich auch kurz vor Inkrafttreten der neuen Richtlinie noch die wichtigsten Stolperfallen im eigenen Shop ausmerzen.

Das wird einfacher für den Handel

Doch bei allen Schwierigkeiten darf nicht vergessen werden, dass die Verbraucherrechterichtlinie auch dem Handel einige Vorteile bringt. Einer der wichtigsten ist eine Art Verfallsdatum für Widerrufe, die aufgrund einer nicht gültigen Widerrufsbelehrung anfallen. Bislang galten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen als nichtig. Dadurch konnten Kunden in solchen Fällen auch nach Jahren noch eine Rücknahme der Waren fordern. Damit ist jetzt Schluss. Ab dem 13. Juni endet die Widerrufsfrist grundsätzlich maximal ein Jahr nach dem Vertragsabschluss. Selbst wenn die neuen Richtlinien also zu einigen ungültigen Widerrufsbelehrungen führen werden, so schränken sie wenigstens gleichzeitig deren mögliche negative Folgen für die Händler ein. In diesem Sinne ist auch die Pflicht zur Vertragsbestätigung für den Handel ein Vorteil. Damit gibt es keinen Zweifel mehr darüber, ob der Kunde sich über das Zustandekommen eines gültigen Vertrages im Klaren war.


  1. Das sind die Vorteile für den Handel
  2. Return to Sender – mehr Macht für Händler

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