Der Hamburger Datenschutzbeauftragte hat Facebook verbieten lassen, Nutzerdaten von Whatsapp zu sammeln.
Der Datenschutzbeauftragte von Hamburg, Johannes Caspar, hat Facebook per Verwaltungsanordnung verboten, Daten von Whatsapp-Nutzern zu verarbeiten. Wie die Behörde mitteilte, müssen bereits übertragene Daten zudem gelöscht werden. Ende August hatte das soziale Netzwerk neue Datenschutzbestimmungen eingeführt, in denen sich die Nutzer mit der Weitergabe ihrer Handynummer an Facebook einverstanden erklären mussten — unabhängig davon, ob sie überhaupt selbst bei Facebook registriert waren oder nicht. Genauso wurde seit August mit den im Adressbuch der betroffenen Nutzer gespeicherten Handynummern verfahren.
»Dies ist ein klarer Verstoß gegen deutsche Datenschutzgesetze, denn für die Übertragung von Daten muss es entweder eine gesetzliche Erlaubnisform geben oder eine konkrete Einwilligung des Nutzers im Wege des opt in-Verfahrens«, erklärt Medienanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei WBS die Faktenlage. Das bedeute, dass der Nutzer explizit in die Übertragung einwilligen müsse. »Ein voreingestelltes Häkchen in den AGB ist rechtswidrig. Zudem muss der Nutzer genau über den Umfang und die Nutzung der Daten informiert werden.« Beides treffe hier nicht zu.