Gastkommentar

»Die richtigen Lehren für ein digitalisiertes Europa«

8. Februar 2021, 13:45 Uhr | Dr. Daniel Taraz, LL.M
© Jentzsch IT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

In seinem rechtlichen Rückblick auf 2020 im digitalen Kontext setzt sich Rechtsanwalt Dr. Daniel Taraz mit den Problemen der Digitalisierung, Abhängigkeiten von US-Konzernen und Alternativen wie Open Source auseinander und fordert mutigere Strategien im Sinne der europäischen Datensouveränität.

Neben den furchtbaren Ereignissen und Folgen der andauernden Pandemie im vergangenen Jahr hat sich im Zuge dessen schlagartig gezeigt, wo Unternehmen, Staat und unsere Gesellschaft im Zusammenhang mit der vielbesagten Digitalisierung stehen. Das Ergebnis ist in vielen Bereichen trotz teilweise unvorhersehbarem Bedarf und verständlichen Aktionismus aus verschiedensten Gründen als kritisch zu bezeichnen und muss aufrütteln. Insbesondere haben sich die ohnehin hohen Abhängigkeiten von US-Software-Anbietern nochmals weitreichend und oftmals unvorbereitet gesteigert.

Vor dem Hintergrund der europäischen Freiheiten und dem Bewahren digitaler Souveränität erscheint dies im hohen Maße problematisch. Insbesondere die datenschutzrechtlichen Maßgaben der DSGVO widerstreben dem fortschreitenden Trend und unklaren Datenübermittlungen, nachdem der EU-US Privacy Shield vom EuGH auch noch für ungültig erachtet wurde. Das Spannungsverhältnis erschöpft sich aber nicht in datenschutzrechtlichen Fragen. Vielmehr geht es darum Persönlichkeitsschutz, Wettbewerbsfreiheit und digitale Leistungsfähigkeit in ein angemessenes Verhältnis zueinander zu bringen.

Dazu bedarf es zunächst einer Bestandsaufnahme. Denn die Dominanz einiger weniger vorwiegend US-Software- und Service-Anbieter hat über viele Jahrzehnte enorme Spuren hinterlassen. Das gilt nicht nur im Hinblick auf die auch staatlich bestehende faktische technische Abhängigkeit, sondern auch für die rechtlichen und gesellschaftspolitischen Aspekte. Jeder Marktteilnehmer kann und soll im Europäischen Wirtschaftsraum seine Potentiale entwickeln und von europäischen Freiheiten im geregelten Rechtsrahmen profitieren. Es ist aber leicht zu erkennen, dass sich die Dominanz der großen Softwareanbieter auch auf Einschränkungen im Recht und dessen Durchsetzung auswirkt. Das beginnt dabei, dass Gerichtsstände und anwendbares Recht oftmals in Irland beheimatet sind und setzt sich instrumentell durch quasi-staatliche Drohgebärden im Zusammenhang mit Audits und marktmissbräuchlichen Verhaltensweisen, die zu vielen Bußgeldern geführt haben, fort. Hinzu kommen für den Kunden die Abhängigkeit und vermeintliche Alternativlosigkeit. Im Cloud-Kontext setzt sich dies gefährlich fort. Zu den Spuren gehört im Positiven natürlich aber auch der technische Fortschritt, der von den Anbietern befördert wurde.

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