Spielefirma unter Beobachtung

EU-Kommission wirft Valve illegale Absprachen vor

8. April 2019, 6:17 Uhr | Lars Bube

Die EU-Kommission untersucht, ob die Praxis verschiedener Publisher und Spiele-Plattformen wie Steam, länderspezifische Preise für Games festzulegen, gegen das Geoblocking-Verbot verstößt.

Valve, Betreiber der populären Spiele-Plattform Steam, sowie fünf weitere Spiele-Verleger haben nach Ansicht der EU-Kommission den Wettbewerb in Europa illegal eingeschränkt. Die Unternehmen hätten Verbraucher möglicherweise bewusst daran gehindert, Videospiele auch in anderen EU-Ländern zu kaufen, teilte die EU-Kommission am Freitag mit. Die von den vorläufigen Ermittlungsergebnissen unterrichteten Unternehmen haben nun Gelegenheit, auf die Bedenken zu reagieren.

»In einem echten digitalen Binnenmarkt sollten die europäischen Verbraucher das Recht haben, Videospiele ihrer Wahl unabhängig davon, wo in der EU sie wohnen, zu kaufen und zu spielen«, erklärte Kommissarin Margrethe Vestager. Valve vertreibe über die Steam-Plattform Videospiele von den Verlagen Bandai Namco, Capcom, Focus Home, Koch Media und ZeniMax auf elektronischem Weg und stelle für die Verlage auch einen »Produktschlüssel« zur Verfügung. Diesen bräuchten die Nutzer für die Authentifizierung. Die Wettbewerbshüter wollen nun klären, ob dabei bilaterale Absprachen getroffen wurden, um über diesen Weg Verbraucher daran zu hindern, Videospiele zu nutzen, die in anderen Ländern gekauft wurden.

Seit vergangenem Dezember ist ein sogenanntes Geoblocking untersagt, das beim Verkauf etwa von PC-Spielen auf CDs oder DVDs die Nutzung geografisch beschränkt. Unklar ist bislang noch, ob das Verbot auch für Downloads oder das Streaming gilt. Bis März 2020 will die Kommission den Geltungsbereich der Verordnung klären.

Die amerikanische Spieleschmiede Valve betreibt mit Steam eine der größten Vertriebs- und Streaming-Plattformen für Computer- und Videospiele. Die EU-Wettbewerbshüter haben das Unternehmen bereits seit Anfang 2017 wegen möglicher Kartellrechtsverstöße im Auge. Sollte sich der Verdacht bestätigen, könnte dem Unternehmen eine Geldbuße von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes drohen.


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