Doppelrolle als Händler und Verkaufsplattform

EU leitet Untersuchung gegen Amazon ein

17. Juli 2019, 12:09 Uhr | Daniel Dubsky
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Die EU-Kommission hat eine Untersuchung gegen Amazon eingeleitet, bei der es darum geht, ob der Internet-Riese die Daten, die durch Verkäufe bei Marketplace-Händlern anfallen, zur Verbesserung des eigenen Angebots nutzt.

Bereits seit dem vergangenen Sommer hat die EU-Kommission Amazon im Visier und nun ein formelles Verfahren gegen den Online-Händler eingeleitet. In diesem geht es vor allem darum, wie die Doppelrolle des Internet-Riesen als Händler auf der einen und als Verkaufsplattform für andere Händler auf der anderen Seite sich auf den Wettbewerb auswirkt. Konkret soll etwa geprüft werden, zu welchen Zwecken die bei Marketplace-Händlern anfallenden Daten genutzt werden – nur zur Verbesserung des Services für die Drittanbieter oder zur Optimierung des eigenen Angebots. Man müsse klären, ob Amazon versuche, mit den Daten herauszubekommen, »was das nächste große Ding ist, was die Leute wollen und warum sie Dinge kaufen«, hatte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager schon im September erklärt.

Darüber hinaus soll aber auch untersucht werden, wie die sogenannte »Buy Box« gefüllt wird und ob sich wettbewerbssensible Informationen über Marketplace-Händler auf die dort hinterlegte Händler-Auswahl auswirken. Bei der Buy Box handelt es sich um das Einkaufswagenfeld, in dem mit einem Mausklick der angezeigte Artikel in den Einkaufswagen gelegt werden kann. Nur ein Verkäufer kann dort direkt hinterlegt sein, alle anderen werden in einer Liste aufgeführt, die der Kunde erst aufrufen muss. Entsprechend wertvoll ist die Platzierung in der Buy Box – sie »scheint für Marktplatzhändler entscheidend zu sein, da die meisten Transaktionen über sie abgewickelt werden«, schreibt die EU-Kommission.

»Die europäischen Verbraucher kaufen zunehmend online ein. Der elektronische Handel hat den Wettbewerb im Einzelhandel angekurbelt und zu einer größeren Auswahl und günstigeren Preisen geführt. Wir müssen sicherstellen, dass große Online-Plattformen diese Vorteile nicht durch wettbewerbswidriges Verhalten aushebeln«, so Vestager.

Die Kommission hat Amazon und die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten über die Einleitung des Verfahrens unterrichtet. Wie lange dieses dauern wird, ist nicht bekannt – dies hängt von der Komplexität des Falles und der Bereitschaft des betroffenen Unternehmens zur Zusammenarbeit ab.

Das Bundeskartellamt hat seine Untersuchung gegen Amazon dagegen heute beendet, nachdem der Online-Händler einige Änderungen im Umgang mit Marketplace/Händlern