Patentstreit um API-Nutzung in Android

Google kommt um Milliarden-Strafe an Oracle herum

6. April 2021, 9:32 Uhr | Lars Bube
© Daniel Krasoń - Fotolia

Nach über zehn Jahren hat der oberste Gerichtshof der USA den für die gesamte Softwareindustrie richtungsweisenden Rechtsstreit zwischen Oracle und Google um die Verwendung von Java-Schnittstellen in Android nun endgültig beendet.

Schon seit 2010 stritten sich Oracle und Google um rund 11.000 aus Java entlehnte Zeilen des Programmcodes von Android, jetzt wurde das Verfahren höchstrichterlich beendet. Der amerikanische Supreme Court entschied ganz im Sinne Googles, dass keine Patentverletzung vorliegt. Damit überstimmten die Richter die Entscheidung der vorherigen Instanz und bügelten Oracles Forderung nach einer Lizenzgebühr und Strafzahlung in Höhe von rund neun Milliarden Dollar endgültig ab. Was für eine grundlegende Bedeutung dem Urteil für die gesamte Softwarebranche zukommt, zeigt sich auch daran, dass sich zahlreiche Schwergewichte wie Microsoft und IBM in das Verfahren eingemischt und zumeist Googles Position gestärkt hatten. Auf der anderen Seite hatten sich nicht minder mächtige Copyright-Vertreter der US-Film- und Musikindustrie auf die Seite Oracles geschlagen. Im Kern ging es bei dem Verfahren um die Frage, ob funktionale Softwarebestandteile wie Programmierschnittstellen (APIs) in vollem Umfang patentrechtlich geschützt werden können, oder ob sie unter die »Fair Use«-Regeln fallen, die anderen Interessenten automatisch eine günstige oder gar kostenlose Nutzung erlauben. Zumindest im vorliegenden Fall sahen die Richter alle Voraussetzungen für eine Fair-Use-Nutzung durch Google gegeben.

Konkret hatte Oracle den Java-Code zusammen mit Sun Microsystems übernommen und kurz darauf die Verwendung von Teilen daraus in Googles mobilem Betriebssystem Android beklagt. Google hatte dem entgegnet, dass für die eigene Entwicklung nicht die originalen Java-Programmbibliotheken genutzt worden waren, sondern der Code nur als Basis für eine eigene Implementierung der benötigten Schnittstellen gedient habe. Diese Nutzung solcher rein funktionalen Bestandteile sei jedoch zur Kommunikation mit anderer Software unbedingt notwendig und daher branchenweit üblich. Deshalb seien sie nicht vom Urheberrecht geschützt oder müssten zumindest im Sinne der Fair-Use-Regeln auch anderen für eigene Entwicklungen zur Verfügung stehen. Eine Sichtweise, der sich mehrere vom obersten Gerichtshof befragte Softwarehersteller sowie letztlich sechs der acht mit dem Fall betrauten Richter des Supreme Court anschlossen.

Oracle hatte dem entgegenzusetzen versucht, dass das Google den Code im Wesentlichen abgeschrieben und damit ein Plagiat erstellt und genutzt habe. Als Fürsprecher dieser Sichtweise traten unter anderem die Motion Picture Association of America (MPAA) und die Recording Industry Association of America (RIAA) auf. Diese vertreten naturgemäß eine sehr restriktive Haltung zum Urheberrecht und streiten sich auf dem eigenen Hoheitsgebiet unter anderem immer wieder mit Kritikern, die für ihre Besprechungen Audio- und Videoschnipsel der Werke verwenden.

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