Streit um Online-Office

Informatiker stellen sich gegen Microsoft 365

5. November 2020, 14:00 Uhr | Lars Bube
© Angelov - AdobeStock

In Baden-Württemberg schlagen die Informatiklehrerinnen und -lehrer Alarm, weil das Ministerium in den Schulen Microsoft 365 einführen will. Damit verschaffen sie der laufenden Diskussion neuen Zunder.

Der laufende Streit um den Datenschutz bei Microsofts Office aus der Cloud bekommt neuen Zündstoff. Nach dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und der Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder (DSK) stellen sich jetzt auch Informatiklehrerinnen und -lehrer in der Gesellschaft für Informatik in Baden-Württemberg (GI ILLBW) offensiv gegen Microsofts Dienste auf. Weil das Kultusministerium Microsoft 365 zu einem zentralen Baustein seiner digitalen Bildungsplattform machen will, fordern sie in einem Positionspapier ein Umdenken. Aus ihrer Sicht wäre die Nutzung des kommerziellen Cloud-Angebots im Umfeld der Schulen, Lehrer und Schüler nicht nur datenschutzrechtlich problematisch, sondern auch ein »Rückschritt in den Bereichen Demokratieerziehung im digitalen Bereich, Digitale Souveränität, Methodik und Didaktik sowie Einheitlichkeit, Offenheit und Kollaboration«.

Die Informatiker argumentieren, dass lieber die bestehenden Open-Source-Lösungen weiterentwickelt und ergänzt werden sollten. Diese seien völlig ausreichend, orientierten sich wesentlich besser an den Anforderungen der Bildungseinrichtungen und seien zudem datenschutzkonform. »Bei der geplanten Einführung von MS 365 hingegen bewegt man sich auf dünnem Eis«, so die Fachgruppe. Dabei verwiesen sie in Teilen auch auf die Warnungen der DSK vor möglichen Konflikten mit der DSGVO und einem möglichen Datenabfluss an US-Behörden. Dabei sind gerade im Umfeld der Schulen viele sensible Daten im Spiel, die von persönlichen Daten über Krankheitszeiten bis hin zu Verhaltensnotizen und Bewertungen reichen.

Aus Sicht der Autoren ist schon heute fraglich, ob solche Daten beispielsweise überhaupt auf digitalen Endgeräten von Lehrkräften mit entsprechenden Softwareprodukten verarbeitet werden dürfen. Zumindest aber muss aus ihrer Sicht jedoch sichergestellt sein, dass eine dauerhafte Speicherung solcher Daten ausschließlich im Verwaltungsnetz der Schule erfolgt.

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