Steigender Wettbewerbsdruck

Jeder dritte Händler wurde 2017 abgemahnt

13. April 2018, 9:22 Uhr | Jona van Laak
Etail (Foto: Andrey Popov - Fotolia)

Die Zahl der Abmahnungen im Online-Handel nimmt kontinuierlich zu. Ein prominentes Beispiel ist der Rechtsstreit um die Marke »Black Friday«. Mehrere Initiativen fordern deshalb eine Reform des Abmahnwesens.

Folgen einer Abmahnung (Foto: Händlerbund)
Folgen einer Abmahnung (Foto: Händlerbund)

Durch den zunehmenden Wettbewerbsdruck im Online-Handel steigt auch die Anzahl der Abmahnungen von Jahr zu Jahr. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Händlerbundes, der in einer Befragung von 524 Händlern festgestellt hat, dass 2017 jeder dritte Online-Händler abgemahnt wurde. Nach Ansicht des Händlerbundes handelt es sich dabei oft um den Versuch der Mitbewerber, einem Händler Schaden zuzufügen. 28 Prozent der befragten Händler erhielten 2017 mindestens eine Abmahnung, was einer Zunahme von acht Prozent seit 2015 entspricht. Doch eine Abmahnung, die oft mehrere tausend Euro kostet, kommt selten allein: 19 Prozent erhielten zwei, sieben Prozent drei und sechs Prozent sogar mehr als drei Abmahnungen.

»Die Zunahme ist erschreckend. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass der Konkurrenzkampf so hart ist wie noch nie. Mit Blick auf die am 25. Mai in Kraft tretende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erwarten wir in diesem Jahr zusätzlich rechtliche Änderungen im deutschen Online-Handel«, sagt Händlerbundvorstand Andreas Arlt. Die neue Datenschutzgrundverordnung fordert umfangreiche Änderungen im Umgang mit Kundendaten, die Händler rechtskonform umsetzen müssen. Die Gründe für die hohe Zahl an Abmahnungen reichen dabei vom fehlerhaften Impressum, intransparenten Preisangaben bis zu unlauteren Werbeaussagen. Immer häufiger landen Abmahnungen zudem vor Gericht, die Zahl hat sich auf 20 Prozent verdreifacht.


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