Gebrauchtsoftware-Streit eskaliert

Maulkorb für Microsoft

28. März 2012, 11:08 Uhr | Lars Bube
Das Hamburger Landgericht untersagt es Microsoft vorerst, die von softwarebilliger.de verkauften Datenträger als Fälschungen zu bezeichnen. (Bild: Olly, Fotolia)

Das Hamburger Landgericht hat es Microsoft bis auf weiteres untersagt zu behaupten, der Berliner Gebrauchtsoftwarehändler TYR vertreibe Raubkopien. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob HP unwissentlich mehrere hunderttausend illegaler Windows-Kopien in den Umlauf gebracht haben könnte.

Die Intensität im Streit um Gebrauchte Microsoft-Software nimmt weiter zu: Jetzt hat das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung erlassen, die es Microsoft untersagt, weiterhin Behauptungen wie »Verkauf von Fälschungen geht weiter« oder »Microsoft warnt vor Kauf von gefälschter Markensoftware auf softwarebilliger.de« zu tätigen. Andernfalls wird für den Software-Riesen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten fällig. »Wir sind sehr froh, dass das Hamburger Gericht die Sache so ordentlich geprüft hat und uns als "kleinem" Spieler Recht gegeben hat, indem es Microsoft verbietet, weiterhin mit solchen haltlosen Behauptungen unseren Ruf zu schädigen. Diese schweren Anschuldigungen haben viele unserer Kunden merklich verunsichert und unser Geschäft nachhaltig negativ beeinflusst. Leider lässt sich dieser erhebliche Schaden nicht mehr rückgängig machen, was Microsoft wohl nicht ganz unrecht sein dürfte«, so TYR-Geschäftsführer Elmar Ewaldt gegenüber www.connect-channel.de zu dem Urteil.

Mehrfach hatte Microsoft in den letzten Wochen scharf gegen den Gebrauchtsoftwarehändler TYR Holding geschossen, der Händler vertreibe über den gemieteten Webshop softwarebilliger.de Raubkopien von Microsofts Windows-Betriebssystemen. Dass sich TYR-Geschäftsführer Elmar Ewaldt auf www.connect-channel.de gegen diese Vorwürfe zur Wehr gesetzt hatte, da unter anderem noch nicht rechtssicher geklärt ist, ob es sich dabei wirklich - zumindest teilweise - um illegale Windows-Datenträger handelt, regte Microsoft lediglich dazu an, den Ton nochmals zu verschärfen. In einem Blogeintrag legte die Microsoft-Justitiarin Dr. Swantje Richters nach: »Doch trotz dieses gerichtlichen Verbots und trotz des laufenden Strafverfahrens verkauft die TYR Holding nach wie vor gefälschte Windows Datenträger über den Webshop softwarebilliger.de. So sind seit der Zustellung der gerichtlichen Verfügung zahlreiche weitere gefälschte Datenträger beim Microsoft PID eingegangen, die TYR Holding verkauft hat«.

--- forum[x] ---Auch die unabhängigen Beobachter wurden dabei von der Justitiarin gleich mit abgewatscht: »Manche Kommentatoren, die TYR Holding verteidigen und behaupten, softwarebilliger.de würde nur Originale verkaufen, verwechseln den Fall gegen softwarebilliger.de mit einem anderen Verfahren, das Microsoft kürzlich gegen einen anderen Händler geführt hat«. Wie die Hamburger Entscheidung nun deutlich zeigt, ist es auch für sie selbst offenbar nicht ganz leicht, bei diesen vielen juristischen Verwirr-Spielchen den Überblick zubehalten. Vorerst sieht sich also nach den jüngsten Rückschlägen wieder Ewaldt bestätigt und bedankt sich für die kritische Rückendeckung angesichts der offensichtlich verfrühten Vorwürfe seitens Microsoft: »Vielen Dank an dieser Stelle auch an die www.connect-channel.de, die Microsofts nun untersagte Warnungen als eine der wenigen Zeitungen von Anfang an sehr kritisch aufgenommen und uns den Rücken gestärkt hat.«


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