Händlerbund begrüßt Änderungen in Amazons Geschäftsbedingungen

Mehr Rechte für Amazon-Händler

22. Juli 2019, 11:06 Uhr | Michaela Wurm

Der Händlerbund begrüßt die vom Bundeskartellamt durchgesetzten Änderungen für die Amazon-Händler. In einigen Bereichen sieht der Verband aber auch weiterhin Handlungsbedarf.

Amazon muss auf Druck des Bundeskartellamts seine Geschäftsbedingungen ändern. Vorausgegangen war ein Missbrauchsverfahren, das die Wettbewerbshüter Ende des vergangenen Jahres wegen zahlreicher Händler-Beschwerden eingeleitet hatten. Die Marktplatz-Händler hatten unter anderem die Haftungsregeln, intransparente Kündigungen und Sperrungen von Konten sowie einbehaltene Zahlungen bemängelt. Dieses Verfahren wurde jetzt vom Bundeskartellamt eingestellt, nachdem sich Amazon im Gegenzug zu umfangreichen Änderungen der Geschäftsbedingungen bereiterklärt hatte (CRN berichtete).

Der Händlerbund, der seit mehr als zehn Jahren Amazon-Händler betreut, hatte das Verfahren von Anfang an begleitet. Der Verband begrüßte die von Amazon in Aussicht gestellten Änderungen der Geschäftsbedingungen, die »Amazons Rechte in weiten Teilen auf ein europäisches Standardmaß regulieren«.

Amazon wird auf den Online-Marktplätzen in Deutschland und Europa binnen 30 Tagen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) entsprechend anpassen. Die Änderungen betreffen unter anderem den einseitigen Haftungsausschluss zugunsten von Amazon, der in Zukunft gleichberechtigt gilt und bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nicht länger besteht. Zudem wird der Gerichtsstand bei Streitigkeiten von ausschließlich Luxemburg teilweise auch auf inländische Gerichte ausgeweitet. Als größte Erleichterung für viele Online-Händler sieht der Händlerbund jedoch die Neuregelung bei Kontensperrungen durch Amazon. Während diese bislang spontan erfolgten, bedarf es nun einer Begründung und Information, inwieweit eine Gefährdung und Rechtsverletzungen durch einen Händler vorliegen.

In Zukunft erwartet der Händlerbund die kontinuierliche Anwendung der vereinbarten Geschäftsbedingungen durch Amazon. In den Bereichen der Datentransparenz und bei der Durchsetzung geltender Regelungen für Amazon-Händler, die aus Drittländern auf dem europäischen Markt verkaufen, sieht er aber weiterhin Handlungsbedarf. Im Rahmen der europaweiten P2B-Verordnung sollen bis Juli 2020 weitere Regelung für den rechtssicheren Handel geschaffen werden.


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