Großaktionärin verlässt Bechtle-Aufsichtsrat

Mehr soziales Engagement

12. Dezember 2017, 12:43 Uhr | Martin Fryba

Karin Schick, Tochter des Bechtle-Mitbegründers Gerhard Schick, zieht sich aus dem Aufsichtsrat des Systemhauses zurück. Artikel 14 des Grundgesetzes muss man der Familien Schick nicht erklären.

Nach 14 Jahren im Aufsichtsrat der von ihrem Vater Gerhard Schick mitbegründeten Bechtle AG hat Karin Schick das Mandat im Kontrollgremium des Systemhauses niedergelegt. Damit setzt die Gründerfamilie ihren behutsamen, schrittweisen Rückzug von Bechtle fort, gleichwohl bleibt der Einfluss auch ohne offizielles Mandat hoch. Der Unternehmergeist des langjährigen CEO Gerhard Schick ist ohnehin auch heute noch stets präsent bei Deutschlands größtem Systemhaus, für eine auch faktische Mitsprache sorgt nach wie vor der 35-prozentige Anteil an Bechtle, den Karin Schick auch nach dem Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat »weithin langfristig halten« wird, teilte das Systemhaus mit.

Ihre Nachfolge im Aufsichtsrat trat Elke Reichart ein. Die 52-jährige IT-Expertin war von 1991 bis Mitte 2017 in Führungspositionen bei HP tätig, zuletzt als Vice President am Hauptsitz in Palo Alto. Die neue Aufsichtsrätin der Bechtle AG ist selbstständig und lebt mit ihren drei Kindern im schwäbischen Ammerbuch.

Über ihre zahlreichen sozialen Engagements hauptsächlich im Heimatort Gaildorf und im Landkreis Schwäbisch-Hall macht die Familie Schick, die im Ranking der 500 reichsten Deutschen mit einem Vermögen von rund einer halben Milliarde Euro einen Platz im Mittelfeld einnimmt, nur wenig Aufhebens.

Es flossen Spenden in Höhe von mehreren Millionen Euro in die Bürgerstiftung Gaildorf, in die Schicksche Familienstiftung, ins lokale Gesundheitswesen, Schüleraustauschprogramme des Schenk-von-Limpurg-Gymnasiums Gaildorf werden unterstützt und öffnen den dortigen Schülern das Tor zur Welt. In Tansania beispielsweise können sie und auch Bechtles Auszubildende von Karin Schick lernen, wie Hilfe zur Selbsthilfe funktioniert, wie dörfliche Infrastruktur-Projekte entstehen oder junge Leute dort eine Computerfirma gründen. Die Bechtle-Großaktionärin wird in Afrika künftig noch mehr Zeit für solche Projekte finden.

Dass Eigentum zum Wohle der Allgemeinheit verpflichtet, wie es im Artikel 14 des Grundgesetzes steht, und übrigens an keinen nationalen Grenzen endet, braucht man dieser bodenständig gebliebenen Bechtle-Gründerfamilie nicht explizit nahezubringen.


Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu Bechtle Softwarelösungen GmbH

Matchmaker+