Gebrauchtsoftwarehandel

Microsoft bezieht doppelt Prügel

15. Mai 2012, 14:02 Uhr | Lars Bube
Mehrfach haben Gerichte in letzter Zeit Microsofts aggressiver Strategie gegen gebrauchte Software deutlich die Rote Karte gezeigt. (Bild: shotmaker, Fotolia.de)

Wieder haben zwei Gerichte Microsoft deutliche Denkzettel zum Thema Gebrauchtsoftware verpasst. Weil ein vermeintlich unabhängiger Gutachter auf Microsofts Gehaltsliste steht, wurde dabei sogar die Beschlagnahmung hunderter - angeblich gefälschter - Datenträger nachträglich gekippt.

Zwei wichtige Entscheidungen rund um das Thema Gebrauchtsoftwarehandel geben Microsoft diese Woche jeweils einen klaren Rüffel mit auf den Weg. Einerseits konnte der Softwarehändler und Remarketer FBS Allgäu GmbH eine Unterlassungsverpflichtung von Microsoft vor dem Landgericht Hamburg erwirken, wonach Microsoft die Kunden des Händlers nicht länger haltlos vor den dort verkauften, angeblich gefälschten Recovery-Datenträgern warnen darf. Dabei handelt es sich um einen ähnlichen Fall, wie bei der TYR Holding und dem Onlineshop softwarebilliger.de, die Microsoft ebenfalls gegenüber den Kunden mehrfach ohne stichhaltige Beweise der Piraterie bezichtigt hatte. (www.connect-channel.de berichtete). Jetzt musste sich Microsoft auch im Fall der FBS dazu verpflichten, entsprechende geschäftsschädigende und unwahre Warnhinweise an seine Partner und Kunden künftig zu unterlassen, mit denen diese dazu gebracht werden sollen, vom An- und Verkauf solcher gebrauchter Recovery-CDs Abstand zu nehmen.

Noch drastischer ist in ihren Auswirkungen jedoch eine zweite Entscheidung, die sich im Wesentlichen direkt mit einigen der angeblichen Windows-Fälschungen und ihren Hintergründen beschäftigt. Dabei geht es um den ehemaligen Betreiber von Softwarebilliger.de, die NewsXL GmbH. Dort hatte Microsoft seinerzeit nach eigenen Angaben mehrere tausend Datenträger beschlagnahmen lassen, die angeblich Fälschungen sein sollten. Neben krassen Ungereimtheiten rund um die Herkunft der Datenträger, die unseren Informationen nach großteils ursprünglich vom Microsoft-Partner HP geliefert worden waren (siehe auch »Microsoft lässt Originalsoftware beschlagnahmen«), ging es dabei nun vor allem um eine wichtige Verfahrensfrage: Als vermeintlich unabhängiger Sachverständiger diente den Behörden bei der Beschlagnahmung nämlich mit Johannes Kliemt ausgerechnet Microsofts eigener oberster Echtheitsprüfer.

--- forum[x] ---Die Gerichtsvollzieherin war hingegen laut dem betroffenen Händler nur anfangs zugegen, um Kliemt und den LKA-Beamten Zutritt zu verschaffen. Anschließend verabschiedete sie sich laut mehrerer Zeugenaussagen im Prozess mit den Worten »ja dann gibt es für mich nichts mehr zu tun« und überließ dem Microsoft-Mann das weite Feld. Somit konnte man sich bei Microsoft quasi selbst aussuchen, was man aus dem Lager der NewsXL mitnimmt – und dies später so auslegen, als seien die beschlagnahmten Stücke damit höchstwahrscheinlich auch alles Fälschungen. Doppelt peinlich: Wie Microsoft selbst bestätigte, wurden dabei allerdings sogar originale Datenträger mitgenommen. Eine genauso unmögliche wie rechtlich unhaltbare Vorgehensweise, wie jetzt das Landgericht Berlin bestätigt hat. Damit ist es nun sogar wahrscheinlich, dass die Datenträger letztlich an den Eigentümer zurückgegeben werden müssen.


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