Lizenzbedingungen From SA

Microsoft nimmt strittige Änderung zurück

1. Juni 2021, 17:16 Uhr | Lars Bube
© Antonioguillem - AdobeStock

Gut ein Jahr nach ihrer Einführung lässt Microsoft die umstrittene Haltepflicht der Altlizenzen mit Software Assurance für eine Rabattierung beim Umstieg auf Cloud-Versionen jetzt wieder fallen.

Im vergangenen Frühjahr hatte Microsoft mit einer scheinbar kleinen Änderung seiner Lizenzbestimmungen für den Wechsel von zeitlich unbeschränkten On-Premise-Lizenzen mit Software Assurance (SA) auf das Abo-Modell (»From SA« / »Aus SA«) einigen Ärger losgetreten (siehe: Beschränkung durch die Hintertür). Durch den neu eingefügten Passus »Der Kunde behält die entsprechenden Qualifizierenden Lizenzen während der gesamten Dauer seines Abonnements der From SA-Lizenz«, wurde den Kunden vorgeschrieben ihre Bestandslizenzen dauerhaft zu halten, um noch in den Genuss des vorher unbeschränkten Rabatts für Umsteiger zu kommen. Nicht nur einige Kunden fühlten sich dadurch gegängelt und fast schon enteignet. Zumal lange unter anderem nicht klar war, inwieweit davon auch Bestandsverträge bei der nächsten Renewal ihrer Subscription betroffen sein würden. Auch der Gebrauchtsoftwarehandel sowie einige Microsoft-Partner äußerten ihren Unmut über die Nachteile für die Kunden und ihr eigenes Geschäft. So war die taktische Volte des Herstellers für Ernesto Schmutter, CEO des Gebrauchtsoftwaredistributors MRM etwa »schlussendlich ein Versuch, Abhängigkeiten zu erhöhen und die Abgabe der Digitalen Souveränität der Kunden auszunutzen«. Darüber hinaus trug der Vorstoß Züge eines versuchten Aushebelns der europäischen Rechtslage zum Erschöpfungsgrundsatz bei gebrauchter Software. Lizenzdirekt-Chef Andreas E. Thyen hatte die Regelung gegenüber ICT CHANNEL »inmitten einer globalen Pandemie als schamlos, maßlos und rechtlich zweifelhaft empfunden« und angesichts des Vorgehens als »missgünstiges Ausnutzen einer Marktmacht« kritisiert.

Doch genauso überraschend wie sie eingeführt wurde, nimmt Microsoft diese Änderung jetzt wieder zurück. Ab dem 1. Juni entfällt die Vorbedingung der weiter zu haltenden Lizenzen ersatzlos, wie Microsoft erklärt: »Für Kunden, die sich für den Erwerb von "From SA"-Lizenzen entscheiden, haben wir die Anforderung aufgehoben, dass der Kunde die entsprechenden Qualifizierenden Lizenzen während des gesamten Abonnementzeitraums seiner From-SA-Lizenz behält.« Alle anderen im letzten Jahr damit einhergehend eingeführten Änderungen der Lizenzbedingungen bleiben davon unberührt, waren aber auch nicht Gegenstand der Diskussionen. Dementsprechend gibt es nun ein Aufatmen bei den betroffenen Händlern und Unternehmenskunden, die ihre durch die Vorgabe erzeugte Verunsicherung nun getrost beerdigen können. Schmutter sieht darin »ein gutes Zeichen, denn Großkunden sind durchaus bereit, in die Cloud zu wechseln«.

Ein offizieller Grund für den Sinneswandel ist bisher nicht bekannt, Vertreter von Microsoft Deutschland hatten die Haltepflicht mehrfach als legitimen Schritt verteidigt und sie dabei lediglich als Präzisierung der bestehenden Bedingungen beschrieben. Für Schmutter ist der genaue Grund für die Rolle Rückwärts zweitrangig, solange das Problem damit nun im Sinne der Kunden aus der Welt geschafft ist: »Woher der Wind wehte, der Microsoft zu der Anpassung der Produktbestimmungen veranlasste, ist unbekannt, aber wir bei der MRM begrüßen die Entscheidung und stehen mit unseren Licensing-Spezialisten für Fragen zu dem Thema bereit.« Während mehrere deutsche Gebrauchtsoftwarehändler wie der Distributor MRM, Lizenzdirekt und U-S-C Anfang 2021 gegenüber ICT CHANNEL berichtet hatten, dass sich die Auswirkungen in der Praxis meist durch geschicktes Verhandeln der Verträge und Rabatte ausgleichen ließen, um die Altlizenzen doch für einen Verkauf frei zu bekommen, hat der britische Händler ValueLicensing Microsoft wegen der strittigen Klausel verklagt. Er sah darin eine unzulässige Ausnutzung der Marktmacht zur Behinderung des Wettbewerbs und forderte von Microsoft umgerechnet etwas mehr als 300 Millionen Euro Schadenersatz für entgangene Geschäfte.

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