Rechtliche Lage nicht endgültig geklärt

Microsoft stoppt Nutzung von gebrauchter Software

12. August 2008, 10:26 Uhr |

Microsoft fährt im Kampf gegen Nutzer gebrauchter Software schwerere Geschütze auf: Der Hersteller sperrt Produkt-Keys von gebrauchten Lizenzen, deren Übertragung nicht mit Microsoft abgestimmt war. Die rechtliche Lage zum Handel und zur Nutzung von Gebraucht-Software ist nach wie vor nicht endgültig geklärt.

Microsoft hat erstmals die Nutzung von gebrauchter Software gestoppt: Der Hersteller sperrte auffällig gewordene Produkt-Keys in Zusammenhang mit der laut Microsoft urheberrechtswidrigen Nutzung gebrauchter Softwarelizenzen. Bei Testkäufen und durch Informationen von Kunden hatte Microsoft festgestellt, dass zur Aktivierung von Software bei verschiedenen Unternehmen identische Produkt-Keys verwendet wurden. Das deutet auf Unregelmäßigkeiten bei der Übertragung von Nutzungsrechten aus Volumenlizenzverträgen hin. Nach Auffassung von Microsoft ist die Übertragung gebrauchter Lizenzen aus Volumenlizenzverträgen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Herstellers möglich. Nach dem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts München im Rechtsstreit zwischen Oracle und der Firma Usedsoft bedarf eine Übertragung ausdrücklich der »Genehmigung des Nutzungsrechtsinhabers« (Az. 6 U 2759/07).

Microsoft will nun mit der Sperrung der Produkt- Keys ein klares Zeichen setzen und die Nutzung dieser Software einschränken. »Um gegen einen urheberrechtswidrigen Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen vorzugehen, haben wir zahlreiche Testkäufe initiiert und mit Nutzern solcher Lizenzen gesprochen«, erklärt Dorothee Belz, Direktor Law and Corporate Affairs und Mitglied der Geschäftsleitung bei Microsoft Deutschland. »Dabei haben wir bei verschiedenen Nutzern identische Produkt-Keys entdeckt. Microsoft hat jedoch einer Übertragung gebrauchter Lizenzen an diese Unternehmen nicht zugestimmt. Daher sind diese Lizenzen unseres Erachtens nicht wirksam übertragen worden und die Unternehmen sind nicht rechtmäßig lizenziert«, so Belz. Oft seien sich Unternehmen nicht bewusst, dass Verstöße gegen das Urheberrecht beispielsweise Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche des Herstellers mit sich bringen könnten.


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