Handel kritisiert Obhutspflichten

Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz soll Retourenvernichtung stoppen

13. Februar 2020, 13:19 Uhr | Daniel Dubsky
© Bumann - Fotolia

Mit einer Neufassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes will die Bundesregierung unterbinden, dass Händler und Hersteller ihre Retouren und Warenüberhänge vernichten. Der Handel kritisiert die neuen »bürokratischen Berichtspflichten« und plädiert dafür, das Spenden von Produkten zu vereinfachen.

Vor anderthalb Jahren geriet Amazon in die Kritik, als bekannt wurde, dass der Online-Händler zurückgeschickte oder nicht verkaufte Ware im großen Stil vernichtet. Mit einer Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, die in dieser Woche durch das Bundeskabinett auf den Weg gebracht wurde, sollen solche Auswüchse des schnell wachsenden Online-Handels ebenso unterbunden werden wie der allzu ausufernde Einsatz von »To-Go-Verpackungen« wie Kaffeebechern. »Mit drei zentralen Maßnahmen nehmen wir den Bund, aber auch Hersteller und Händler stärker als bisher in die Verantwortung«, so Bundesumweltministerin Svenja Schulze: »Recycelte Produkte bekommen Vorrang in der öffentlichen Beschaffung. Mit der neuen ›Obhutspflicht‹ hat der Staat in Zukunft erstmals rechtliche Handhabe gegen die Vernichtung von Neuware oder Retouren. Wer Einwegprodukte wie To-Go-Becher oder Zigarettenkippen in Verkehr bringt, muss sich an den Reinigungskosten von Parks und Straßen beteiligen.«

Mit der Obhutspflicht will der Gesetzgeber sowohl Hersteller als auch Händler stärker in die Verantwortung nehmen. Für wen genau sie gelten und wie sie ausgestaltet wird, steht aber noch nicht fest. Zunächst will das Umweltministerium mit einer Transparenzverordnung, die derzeit erarbeitet wird, »das bisher sehr intransparente Vorgehen mancher Händler systematisch ausleuchten«. Kritik daran kommt vom Bitkom und dem Handelsverband Deutschland. Beide argumentieren, der Handel versuche aus Kostengründen ohnehin, die Zahl der Retouren möglichst gering zu halten, es entstünden nur neue »bürokratischen Berichtspflichten« und »bürokratische Hürden«. Sinnvoller sei es, das Spenden retournierter Waren zu vereinfachen. »Heute ist die Spende eines nicht wiederverkaufsfähigen Non-Food-Artikels teurer als seine Vernichtung, da eine solche Spende der Umsatzsteuer unterliegt«, erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. »Wenn es die Bundesregierung mit der Nachhaltigkeit im Handel ernst meint, sollte die Umsatzsteuer für diese Spenden schnell abgeschafft werden.«

Der HDE bringt überdies KI ins Spiel. Mit ihr könne man Lieferungen künftig passgenauer auf Kundenbedürfnisse zuschneiden und damit die Zahl der Retouren immer weiter reduzieren.

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