Verbraucherzentrale Bundesverband

Onlineshops schlampen bei der Energieverbrauchskennzeichnung

13. Mai 2015, 9:12 Uhr | Peter Tischer
© M. Schuppich - Fotolia

Das neue Energielabel soll es Verbrauchern erleichtern, sich beim Kauf elektrischer Hausgeräte im Internet über deren Stromverbrauch zu informieren.

Seit Beginn dieses Jahres müssen Online-Händler ihren Kunden bei Elektrogeräten sowohl das Energielabel sowie das Produktdatenblatt mit weiterführenden Informationen anzeigen. Allerdings halten sich nur wenige der Anbieter an die neuen Regeln, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bemängeln. Die beiden Organisationen hatten den Sachverhalt für das »Markt­Checker«, die deutsche Kampagne des EU-Projekts »MarketWatch«, unter die Lupe genommen. Demnach stellt von 20 untersuchten Online-Shops lediglich ein Drittel den Verbrauchern alle geforderten Informationen zur Verfügung. »Verbraucherinnen und Verbraucher sollten beim Kauf im Internet immer darauf achten, dass das Energielabel angegeben ist«, mahnt Johanne Kardel, Energiereferentin beim vzbv. Das sei nicht nur eine Entscheidungshilfe, sondern auch ein Qualitätsmerkmal des Händlers.

Aktuell aber sorgen die Online-Händler mit unterschiedlicher Handhabung der Verbrauchskennzeichnung für Verwirrung. Neben dem aktuellen Energielabel finden sich entweder veraltete oder gar keine Angaben zum Energieverbrauch der Produkte. Allerdings heißt das nicht zwingend, dass sich Online-Händler damit außerhalb des Gesetzes bewegen. Die neue Regelung gilt nur für Produkte, die ab 2015 auf den Markt gekommen sind.


  1. Onlineshops schlampen bei der Energieverbrauchskennzeichnung
  2. Sieben Händler vorbildlich

Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Matchmaker+