Weiterverkauf von gebrauchter Software

Oracle unterliegt im Streit um Download-Software

3. Juli 2012, 11:56 Uhr | Martin Fryba
Oracle unterliegt im Steit um Download Software© VRD - Fotolia.com / Used Soft

Gebrauchte Software darf weiterveräußert werden, auch wenn sie per Download erworben wurde. Der Europäische Gerichtshof hat dem Münchner Gebrauchtsoftware-Händler Usedsoft Recht gegeben. Kläger Oracle sieht darin aber kein Grundsatzurteil.

Der Europäische Gerichtshof hat eine Klage von Oracle gegen den Münchner Händler Usedsoft abgeschmettert. Auch wenn es Softwareherstellern verständlicherweise nicht passt: Gebrauchte Software darf auch dann weiterveräußert werden, wenn das Programm nicht auf einem physischen Datenträger erworben wurde, sondern der Kunde es per Download erworben hat, hat das Gericht in Luxemburg heute in einem mit Spannung erwarteten Urteil verkündet (Rechtssache C-128/11).

Rechtlich befasste sich das Gericht mit dem Erschöpfungsgrundsatz. Hersteller Oracle argumentierte, dass mit dem Erstkauf von Software die Erschöpfung nicht eintrete. Diese Auffassung teilte das Gericht nicht. Das Recht auf ausschließliche Verbreitung der Programmkopien habe sich mit dem Erstverkauf erschöpft, so die Richter.

Für Oracle, aber auch andere Softwarehersteller, die ihre Produkte zunehmend per Download verkaufen, ist das Urteil eine herbe Niederlage. Entsprechend scharf fällt Oracles Kommentar aus. Die Richter missachten den Wert von Innovation und geistigem Eigentum, schimpft Oracles Rechtsvertreterin Truiken Heydn von TCI Rechtsanwälte.


  1. Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
  2. Gewollte Unsicherheitsstrategie im Zweitvertriebsweg

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