Gebrauchtsoftware

Preo erwirkt Unterlassungsurteil gegen Microsoft

30. Juli 2010, 13:28 Uhr | Lars Bube

Das Landgericht Hamburg hat ein Unterlassungsurteil gegen Microsoft ausgesprochen. Darin wird es dem unternehmen verboten, Kunden der preo Software AG, die ihre gebrauchten Softwarelizenzen weiter veräußern, mit unsachlichen Anschreiben in Zusammenhang mit Lizenzübertragungen anzuschreiben.

Das Landgericht Hamburg hat auf eine Klage wegen Wettbewerbsbehinderung der preo Software AGentschieden, dass Microsoft die Kunden des Gebrauchtsoftwarehändlers nicht länger »mit unsachlichen Anschreiben in Zusammenhang mit Lizenzübertragungen« behelligen darf.Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Der Händler hatte im Herbst 2009 eineKlage wegen Wettbewerbsbehinderung beim Landgericht Hamburg eingereicht, nachdem Microsoft mehrfach Kunden von preo angeschrieben und Übertragungen gebrauchter Software im Nachhinein in Frage gestellt hatte.

Sein Urteil begründet das Landgericht unter anderem mit der Ansicht, dass Microsoft nicht aus rein formalen Gründen eine Bearbeitung von Softwareübertragungen zurückweisen darf. Der Softwarehersteller habe dabei den »Eindruck erweckt, die Übertragung der Computerprogramme sei durch die Klägerin nicht wirksam bzw. nicht ordnungsgemäß vorgenommen worden«, so das Landgericht.

»Gerade Microsoft verlangt permanent und lautstark nach transparenten Lizenzübertragungen. preo legt die Rechteketten immer komplett offen und informiert die Hersteller über die Transferdetails. Dies nutzt Microsoft jedoch zunehmend aus, um den Übertragungsprozess nachhaltig zu stören«, so Boris Vöge, Vorstand der preo Software AG. »Endlich ein Urteil, dass die Rechte der Anwender stärkt. Wir gehen davon aus, dass dieses Urteil die Basis für eine reibungslosere Bearbeitung der Transfers bei Microsoft bilden wird«.


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