Abmahnungen beim neuen Widerrufsrecht vermeiden

So setzen Sie das digitale Widerrufsrecht richtig um

11. Juni 2014, 11:08 Uhr | Lars Bube
Wer sich nicht rechtzeitig um die Notwendigen Änderungen in seinem Shop kümmert, riskiert teure Abmahnungen und unzufriedene Kunden. (Bild: niyazz, fotolia.de)
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Das neue digitale Widerrufsrecht hält ab Freitag einige knifflige Herausforderungen für Onlineshops wie das Rückgaberecht für Downloads bereit. Wer sie nicht richtig umsetzt, riskiert teure Abmahnungen.

Schon seit Jahren werden immer weniger digitale Konsumgüter wie Software, Musik oder Filme nicht per Datenträger ausgeliefert. Stattdessen können die Kunden sie je nach Angebotsmodell über das Internet entweder komplett herunterladen oder als temporären Dienst oder Medienstream nutzen. Das spart Geld und Zeit, da die Angebote sofort zur Verfügung stehen und nicht erst ein Datenträger wie eine CD oder DVD hergestellt und verschickt werden muss. Allerdings hatte dieser Vertriebsweg bislang auch einen Haken für die Verbraucher und auch den Handel. Denn bislang war der Umgang mit Downloads, ihrem Verkauf und Umtausch rechtlich nicht geregelt. Wenn ein Kunde beispielsweise feststellte, dass die gekaufte Software oder App nicht mit seinem System kompatibel ist, und sie deshalb umtauschen wollte, mussten sich Händler und Kunde entweder in Eigenregie auf eine Lösung einigen, oder aber ein Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang riskieren.

Mit der Umsetzung der neuen EU-Richtlinie über Verbraucherrechte und die damit einhergehenden Änderungen im Widerrufsrecht wird diese Unsicherheit ab Freitag den 13. Juni nun endgültig abgeschafft. Für den Handel, insbesondere für die Betreiber von Onlineshops, bringt das allerdings auch einige Arbeit und Risiken mit sich:

Die neuen Anforderungen im Zuge der geänderten Rechtslage bei Downloads beginnen bereits bei der Produktbeschreibung. Diese muss künftig deutlich ausführlicher sein und eindeutige Informationen zu grundlegenden Fragen wie der Funktionsweise und Kompatibilität der digitalen Waren enthalten. Diese müssen so gehalten sein, dass der Kunde klar erkennen kann, ob und wie er das Angebot mit seinen Systemen und Möglichkeiten nutzen kann. Neben unterstützten Betriebssystemen und -versionen für Softwareprodukte und Apps müssen also beispielsweise auch Player oder Browser angegeben werden, mit denen Musik- und Videostreams oder Webinterfaces genutzt werden können. Darüber hinaus gehören zu diesen Pflichtangaben auch mögliche technische Einschränkungen wie bestimmte Datenformate oder ein integrierter Kopierschutz. Werden die Vorgaben nicht oder nicht ausreichend erfüllt, müssen die Händler Käufe im Zweifelsfall Rückabwickeln und ihren Kunden ihre Kosten zurück erstatten. Für Onlineshops mit vielen Download-Angeboten und App-Shops ist die rechtssichere Umsetzung dieser Vorgaben oft eine Mammutaufgabe.


  1. So setzen Sie das digitale Widerrufsrecht richtig um
  2. 14 Tage für Download-Rückgabe

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