Schreiben des Bundesjustizministerium

»Software-Gebrauchthandel ist legal«

7. Juli 2009, 12:53 Uhr | Martin Fryba
Für Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ist der Handel mit gebrauchter Software unter bestimmten Bedingen legal.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sieht keinen Grund, warum der Handel mit gebrauchter Software nicht rechtens sein soll. Allerdings gibt es für sie Einschränkungen, wenn Software online erworben wurde.

Standard-Software, die mit einem Datenträger in Verkehr gebracht wurde, darf laut Auskunft von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries weiterverkauft werden. »Für Software, die auf Datenträgern verkauft wurde, wie einer CD-Rom, gibt es in Deutschland bereits einen funktionierenden Markt«, schreibt Zypries in einem Brief an Hans-Dieter Genscher, der der Schwesterzeitschrift Computer Reseller News vorliegt. Der ehemalige Außenminister hatte in seiner Funktion als Seniorpartner der Rechtsanwaltskanzlei BMT Zypries um Auskunft gebeten. Die Rechtmäßigkeit des Handels mit gebrauchter Software schließe laut Zypries Einzelplatz- und Volumenlizenzen ein.

Anders sieht die Bewertung für online erworbene Software aus. Hier liege noch keine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vor, schreibt Zypries. Allerdings spreche die Rechtslage hier eindeutig gegen einen Handel. Zypries beruft sich auf ein Urteil des OLG Münchens vom 3. Juli 2008 (Az. 6 U 2759/07), wonach online vertriebene Software von einem Erwerber nicht an Dritte weiterverkauft werden darf. Eine Revision schloss das Gericht wegen der eindeutigen Rechtslage aus. »Die Kontrolle der illegalen Weiterverbreitung von Software würde beträchtlich erschwert, wenn der Weiterverkauf von online erworbener Software zulässig wäre«, so Zypries. Hier müssten die wirtschaftlichen Interessen der Softwarehersteller bedacht werden.


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