Ex-CEO verklagt Easy Software

Stellungskrieg vor Gericht

9. Juni 2020, 12:17 Uhr | Martin Fryba
Dr. Knut Müller, dkm Rechtsanwälte aus München: »Der Urkundenprozess gehört zum Standard, da dieser schnell zu einem Vollstreckungstitel führt«
© dkm Rechtsanwälte

22 Niederlagen gegen einen Kurzzeit-Vorstand, fünf davon an einem Tag: Das war kein Ruhmesblatt für die Sparkasse Gütersloh. Wiederholt sich in Mülheim an der Ruhr bei Easy Software ein jahrelanger Rechtsstreit gegen den Ex-CEO? Schon jetzt ist der Kollateralschaden hoch.

Noch heute lacht in Gütersloh jeder, bis auf die grauen Herren der örtlichen Sparkasse, wenn die Sprache auf den jahrelangen Prozess gegen Christoph Bender kommt. Der Manager wurde 2014 für fünf Jahre erst zum Vorstand bestellt, nach vier Monaten aber schon wieder fristlos entlassen. Was dann folgte, war ein Rechtsstreit in einem von Bender angestrengten Urkundenprozess, das seinem Kurzzeit-Arbeitgeber im jahrelangen Nachverfahren 22 Niederlagen (fünf an einem Gerichtstag!) und schließlich dann doch 2018 die außergerichtliche Einigung bescherte. Materieller Schaden für das Geldinstitut: Wird auf mehr als zwei Millionen Euro geschätzt. Immaterieller Schaden: Mindestens Hohn und Spott, den sich die Mitglieder der Sparkassenorgane hätten sparen können, wenn sie die Causa Bender still und diskret von Anwälten hätte lösen lassen und nicht öffentlich vor Gerichten.

 

Diskrete Lösung, Fehlanzeige
Geld ist die eine Seite in solchen von  Vorständen oder GmbH-Geschäftsführern angestrengten Zivilprozessen gegen ihre Ex-Arbeitgeber, für die das Arbeitsrecht keine Anwendung findet. Die andere: Muskeln und Macht spielen lassen, Nachtreten und den Ruf des Klägers ruinieren und dabei in Kauf nehmen, die Reputation des eigenen Unternehmens öffentlich und nachhaltig zu schädigen, kann der weitaus größere Kollateralschaden sein, den abzuwenden jedes Handbuch für Krisenkommunikation dingend rät.

 

Für eine diskrete Lösung im Fall Easy Software gegen Dieter Weißhaar ist es nun zu spät. Der fristlos entlassene Ex-CEO klagt gegen nicht ausbezahlte Gehälter sowie Abfindung für die vorzeitige Beendigung des Vorstandsvertrags. Vergangenen August wurde Weißhaars Vertrag bis Ende Juli 2024 sogar vorzeitig verlängert, einige Monate später setzte der Aufsichtsrat den Manager wegen angeblicher Pflichtverstöße vor die Türe.

 

Dass die börsennotierte Easy Software AG die Klage ihres Ex-Vorstands per Adhoc-Mitteilung bekannt gibt, ist konsequent und für ein börsennotiertes Unternehmen auch geboten. Denn die Causa Weißhaar könnte den Softwarehersteller am Ende teuer zu stehen kommen. Ungewöhnlich ist laut Rechtsanwalt Knut Müller indes, dass hier die Beklagte sowohl Gehalt als auch Abfindung aus dem bis 2024 datierten Vorstandsvertrag detailliert nennt. Das freilich ist Wasser auf die Mühlen der Neidgesellschaft. Sie wird in einem um seinen Ruf als seriöser Manager kämpfenden Weißhaar keinen Sympathieträger sehen. Da geht es dem klagenden Ex-Vorstand nicht anders als vielen anderen Top-Managern, zu deren Job Machtkämpfe gehören, die sie wahlweise für ihre Unternehmen oder zum eigenen Vorteil austragen.

 

Kann aus diesem am Anfang stehenden Rechtsstreit Weißhaar gegen Easy Software ein analoger »Fall Bender« in der IT-Branche erwachsen, so wie ihn die Bankenwelt aus Gütersloh kennt?

 

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