Sampling-Urteil

Trendwende beim Urheberrecht

9. Juni 2016, 9:10 Uhr | Peter Tischer

Mit seiner aktuellen Entscheidung pro Sampling stellt das Bundes-verfassungsgericht die künstlerische Freiheit über eine rigide Auslegung des Leistungsschutzrechts

19 Jahre beschäftigte ein Tonfetzen, der gerade einmal zwei Sekunden lang ist, die deutschen Gerichte. Für Moses Pelham, Frankfurter Rapper und Produzent, ist das jetzt gefällte Urteil in erster Linie ein medialer Erfolg gegen Kraftwerk. Die Band hatte den Musiker auf Urheberrechtsverletzung verklagt, weil er den kleinen Tonausschnitt aus ihrem Lied »Metall auf Metall« kopiert und 20 Jahre später als Endlosschleife in Sabrina Setlurs Song »Nur Mir« eingebaut hatte. Für alle andern ist das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) die große Ausnahme in der bis dato vorherrschenden Rechtsprechung, die bislang immer auf der Seite der Rechteinhaber stand. Mit der aktuellen Entscheidung, die dem Frankfurter Rapper vom Vorwurf der Verletzung des »Leistungsschutzrechts des Tonträgerherstellers« freispricht, stellen die Richter die Kunstfreiheit über das Urheberrecht und könnten damit eine Trendwende in der Thematik eingeläutet haben.

So ärgerlich das für manche Rechteinhaber ist, so wichtig ist das Urteil für das Selbstverständnis der Netzkultur, für die Sampling und Remix in allen Variationen ein wichtiger Baustein des kreativen Schaffens ist.


  1. Trendwende beim Urheberrecht
  2. Kunstfreiheit ist wichtig

Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Matchmaker+