Vorsicht bei Zahlungen an Klarna

Verdammte Automatisierung

29. Oktober 2021, 14:16 Uhr | Martin Fryba
© AdobeStock/Richard Villalon

Kauf auf Rechnung ist die beliebteste Zahlungsoption und bindet Kunden an einen Onlineshop. Umso ärgerlicher, wenn der Kunde rechtzeitig zahlt, das Inkasso aber trotzdem böse Briefe mit hohen Zusatzkosten schickt. Was ist da los bei Klarna?

Rechnungskauf ist Vertrauenssache und wenn ein Händler in seinem Shop diese beliebteste Zahlungsoption im E-Commerce anbietet und die Zahlungsabwicklung dem Payment-Anbieter Klarna überlässt, macht er keinen Fehler. Könnte man meinen. Schließlich soll das  alles sehr bequem sein. Meistens klappt die Zahlungsabwicklung auch. Allerdings häufen sich immer wieder Probleme, von denen die Verbraucherzentrale Bundesverband berichtet.

Käufer bezahlen innerhalb der Zahlungsfrist korrekt ihre Rechnung, der Betrag werde aber ohne ersichtliche Gründe zurückgebucht. Mit fatalen Folgen, so die Verbraucherschützer: Denn die Forderungen würden an ein Inkassounternehmen weitergegeben und dann mit zusätzlichen Entgelten eingetrieben.

System-Knockout 1: Zahlendreher
Anrufe und Nachrichten an Klarna würden ins Leere laufen, weil die Mitarbeitenden im Kundenservice nicht weiterhelfen könnten. Erst bei intensiver Nachforschung seitens der Kunden habe sich herausgestellt, dass der Verwendungszweck aus Sicht des Bezahldienstes nicht richtig angegeben war. Ein kleiner Zahlendreher also und Klarna kann den Betrag zu keiner Rechnung zuordnen und bucht ihn zurück.

System-Knockout 2: Nur kein Wort zuviel
Aber auch sonstige Extravaganzen duldet Klarna nicht. Beispielsweise wenn eine Verbraucherin schilderte, dass sie bei der Überweisung neben dem vorgesehenen Verwendungszweck noch zusätzlich ihren Namen angab. Es erfolgte eine Rückbuchung. Noch nie etwas von Datensparsamkeit gehört?

System-Knockout 3: Bündeln verboten
Die hatte ein anderer Verbraucher beherzigt und mehr noch, er hat aus drei Transaktionen eine gemacht und bündelte drei Rechnungen zu einer Überweisung, wobei alle drei Verwendungszwecke korrekt aufgeführt waren. Es erfolgte - man ahnt es: eine Rückbuchung.

System-Knockout 4: Ja, wo ist sie denn?
Bei einer weiteren Schuldnerin spielte Klarna oder der Händler oder das „System“ blinde Kuh mit der zahlungswilligen Frau. Auf der ihr vorliegenden Rechnung war erst gar kein Verwendungszweck angegeben, worauf sie den fatalen Fehler machte, logisch nachzudenken. Sie gab bei der Überweisung die Rechnungsnummer als Verwendungszweck an. Es erfolgte: siehe oben.

Dummes System ohne KI
Mit den Fällen konfrontiert zeigt sich Klarna schmallippig. Man bestätigte lediglich die Vermutung, dass der Zahlungsprozess vollautomatisch und maschinengesteuert ablaufe und es schon vorkommen kann, dass das System nicht alle Zahlungseingänge  einer offenen Forderung zuordnet.

Oder anders herum gesagt: Dumme Systeme sind dazu da, dass sich der intelligente Mensch peinlich genau an vorgegebene Buchstaben und Zahlen hält und sich sklavisch dem Prozess unterwirft. Dass im Zeitalter der künstlichen Intelligenz Technologie helfen kann, dem unvollkommenen Menschen zu verzeihen und ihn zu korrigieren, davon haben sie bei Klarna noch nichts gehört.

Oder gehört das Inkasso, das dann den zurückgebuchten Betrag samt Kosten für die Rückbuchung, Versäumnis und Forderungsmanagement eintreiben wird, auch zum schwedischen Konzern? Davon wissen die Verbraucherschützer nichts. Sie meinen jedenfalls, dass die Folgekosten dieses schlanken, aber offenbar fehleranfälligen Prozesses nicht auf die Verbraucher abgewälzt werden dürfen.

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