Nach BGH-Urteil zu Youtube

Verfolgung illegaler Uploads fast unmöglich

10. Dezember 2020, 16:46 Uhr | Martin Fryba
© BVMI

Herber Schlag für die Film- und Musikbranche. Verursacher von Urheberrechtsverletzungen lassen sich so gut wie nicht mehr ermitteln. Youtube gewinnt vor dem BHG.

Werden auf Youtube Urheberrechte durch illegale Uploads verletzt, können Betroffene von der Plattform zwar Auskunft über Name und Postanschrift des Uploaders verlangen, nicht aber über dessen E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder IP-Adresse. Der Bundesgerichtshof hat im Fall Youtube gegen Constantin Film zugunsten der Videoplattform entschieden. Ein Urteil »mit weitreichenden Folgen«, sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke. »Die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen wird dadurch erheblich erschwert«.

Im Detail ging es um die Frage, welche Daten genau das Gesetz meint, die Plattformen wie  Youtube herausgeben müssen, wenn Inhaber von Urheberrechten diese verletzt sehen. Laut Gesetz müsse Youtube Informationen über »Name und Anschrift« der Uploader herausgeben, sagt Solmecke. Durch die Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof wurde allerdings über die Frage gestritten, ob von dem Wort »Anschrift« auch Daten wie die E-Mail, Telefonnummer und IP-Adresse umfasst seien. Dies habe der BGH heute abgelehnt »und legt damit der Jagd nach Raubkopierern große Steine in den Weg«, so der Kölner Rechtsanwalt. Denn eine Auskunft über die Postanschrift nützt nichts, denn diese muss man nicht verpflichtend angeben, wenn man sich auf Youtube registriert. Viele Nutzer geben außerdem eine fiktive Postanschrift an.


Wer von einer Urheberrechtsverletzung betroffen ist, erhält somit im schlechtesten Fall nur noch eine Info über den Namen des illegalen Uploaders. Mit einem solchen Decknamen kann die Identität einer Person nicht ermittelt werden. »Youtube geht jetzt natürlich als strahlender Sieger aus dem Verfahren. Für die Filmbranche dagegen ist es ein herber Schlag. Große Filmproduktionen werden es in Zukunft schwer haben, Urheberrechtsverletzungen an ihren Filmen auf Youtube effektiv zu verfolgen«, erläutert Solmecke.

 

Anbieter zum Thema

zu Matchmaker+

Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke

Weitere Artikel zu Branchenlösungen

Matchmaker+