Neue Regelungen ab Januar 2019

Verpackungsgesetz, die große Unbekannte

19. September 2018, 10:21 Uhr | Daniel Dubsky
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Ein Drittel der deutschen Online-Händler hat noch nicht vom neuen Verpackungsgesetz gehört, ebenso viele wissen nicht, was sich für sie ändert und was sie tun müssen.

Zum 1. Januar des kommenden Jahres tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG ) in Kraft, welches die Verpackungsverordnung (VerpackV) ablöst. Es sieht eine Registrierungspflicht für Online-Händler bei der »Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister« sowie eine Lizenzierung von Verpackungen und Füllmaterial vor (CRN berichtete) – ist aber unter den Etailern noch weitgehend unbekannt, wie eine Umfrage von Trusted Shops zeigt. In der hatten 32 Prozent der Befragten angegeben, noch nicht vom neuen Verpackungsgesetz gehört zu haben.

Doch auch bei den Online-Händlern, denen das Gesetz bekannt ist, herrscht Verunsicherung. Die Hälfte weiß laut der Umfrage nicht, welche Neuerungen auf sie zukommen und was sie tun müssen. Zudem befürchten viele Händler durch die neuen Vorgaben einen erheblichen Mehraufwand.


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