EuGH weist Klage gegen Sony ab

Vorinstallierte Software auf Computern ist legal

7. September 2016, 14:22 Uhr | Peter Tischer
© Microsoft

Computer dürfen weiter mit vorinstallierter Software wie etwa Betriebssystemen verkauft werden. Der EuGH wies eine diesbezügliche Klage wegen unlauterer Geschäftspraktiken ab.

Computer dürfen grundsätzlich weiter mit vorinstallierter Software wie etwa Betriebssystemen verkauft werden. Eine entsprechende und bereits seit 2008 laufende Klage, in der ein Franzose Sony deshalb unlautere Geschäftspraktiken vorwarf, wurde nun vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) abgewiesen. Streitpunkt war ein Sony-Computer im Wert von 549 Euro, dessen vorinstallierte Software — unter anderem Windows — der Kläger nicht wollte. Deshalb forderte er von Sony eine Kostenerstattung für die Software. Das Unternehmen lehnte dies ab und bot dem Kläger im Gegenzug eine Rückabwicklung des Kaufes an.

Daraufhin verklagte der Kunde Sony auf eine pauschale Entschädigung in Höhe von 450 Euro für die vorinstallierte Software sowie eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 2.500 Euro wegen unlauterer Geschäftspraktiken. Der Fall landete zuerst vor dem französischen Kassationsgerichtshof, der sich allerdings an die EuGH-Richter wandte.

Diese sahen in diesem Kopplungsgeschäft im Grundsatz kein Problem. Als Begründung führte der EuGH an, dass die meisten Nutzer einen sofort nutzbaren Computer erwarteten — ohne vorinstallierte Software unmöglich. Gleichzeitig sei der Kläger vor dem Kauf des Computers ausreichend über die bereits installierten Programme informiert worden. Auch das Angebot von Sony einer Rückabwicklung des Kaufs ließen die Richter in ihre Entscheidung mit einfließen.

Auch Sonys Geschäftspraxis, einen Preis für die vorinstallierte Software nicht anzugeben, sei legal. Das Fehlen dieser Preisangabe hindere Kunden nicht daran, sich für diesen oder einen anderen Computer zu entscheiden.

Hersteller dürfen also weiter Software auf ihren Geräten vor dem Verkauf installieren, müssen den Kunden darüber aber genau informieren. Verbraucher dagegen sollten sich diese Informationen genau zu Gemüte führen, bevor sie sich für einen bestimmten Computer entscheiden.


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