Ohne Einwilligung wird Datenschutz verletzt

Vorsicht bei »Facebook Custom Audiences«

18. Oktober 2018, 17:15 Uhr | Peter Tischer

Mit einem speziellen Angebot fordert Facebook Händler auf, ihre Kundendaten verschlüsselt an das soziale Netzwerk zu senden. Dafür können diese dann personalisierte Werbung an ihre Kunden über die sozialen Dienste ausspielen. Allerdings ist die Weitergabe der Daten trotz Verschlüsselung rechtswidrig.

Mit seinem Angebot »Facebook Custom Audiences« richtet sich das soziale Netzwerk an Händler, denen es im Austausch gegen Kundendaten zielgerichtete Werbung an diese Kunden auf Facebook und Instagram verspricht. Die Hürden, um an diesem Programm teilzunehmen, legt Facebook denkbar tief. »Du lädst deine verschlüsselte Kundenliste hoch, kopierst und fügst sie ein oder importierst sie. Anschließend verwenden wir die verschlüsselten Daten aus der Liste, um die Personen auf deiner Liste auf Facebook zu identifizieren.« Für beide Parteien stellt sich das Facebook-Programm auf den ersten Blick als Win-Win-Situation dar. Während der daran teilnehmende Händler in den sozialen Netzwerken seinen Kunden kostenlos auf sie zugeschnittene Werbung zukommen lassen kann, erhält Facebook - ebenfalls kostenlos und ohne eigenes Zutun - zusätzliche Daten zu Bestandsmitgliedern.

Allerdings sollten an diesem Angebot interessierte Händler vorsichtig sein, denn so gut das Programm auf den ersten Blick aussieht, machen Teilnehmer sich rechtlich angreifbar, wie ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Bamberg zeigt und von dem Rechtsanwalt Jan Lennart Müller von der IT-Recht-Kanzlei aus München berichtet. Denn durch das Hochladen der Kundenlisten werden personenbezogene Daten an Facebook übermittelt. Das setzt aber eine vorherige Einwilligung des Betroffenen voraus. Fehlt eine solche Einwilligung, liegt nach Ansicht der Bamberger Richter ein Datenschutzverstoß vor.


  1. Vorsicht bei »Facebook Custom Audiences«
  2. Weitergabe nicht ohne Einwilligung

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