Recht: Gebrauchtsoftware-Handel

Zwei Urteile im Fall Adobe gegen usedsoft

18. Mai 2011, 10:17 Uhr | Lars Bube
Den Herstellern ein Dorn im Auge: Gebrauchte Software als Handelsgut.

Im Rechtsstreit um den Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen sind diese Woche zwei fast gegensätzliche Urteile gefallen. Während ein Schweizer Gericht usedsoft Recht gab, verurteilten die deutschen Kollegen den Händler zu Schadenersatz an Adobe.

Das Thema Rechtssicherheit bei gebrauchter Software bleibt weiterhin eines der großen Fragezeichen der IT-Branche. Wie zwei aktuelle nationale Urteile aus dieser Woche zeigen, wird sich dieser Zustand wohl auch erst ändern, wenn endgültig auf höchster Ebene in der EU darüber entschieden wird.

Im ersten Fall, der vor dem Landgericht (LG) Frankfurt verhandelt wurde (Az. 2-06 O 428/10), gaben die Richter dem Softwarehersteller Adobe recht, der bereits vor dem LG und OLG Frankfurt erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen usedsoft erreicht hatte. Darin wurde dem Gebrauchtsoftwarehändler untersagt, weiterhin angeblich gebrauchte Adobe-Education-Softwarelizenzen unter der Verwendung von Notartestaten in Deutschland zu handeln. Nachdem usedsoft diese vorläufige Entscheidung jedoch nicht als endgültige Regelung anerkennen wollte, hatte Adobe die Hauptsacheklage erhoben und zusätzlich zu den bestehenden Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen auch gleich Schadenersatz eingeklagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im Wesentlichen bestätigte das Frankfurter Landgericht damit die bisherigen Entscheidungen und verhängte sogar erstmals Schadenersatz gegen einen seriösen Händler von gebrauchter Software. Demnach muss usedsoft nicht nur den Vertrieb der fraglichen Adobe-Lizenzen unterlassen, sondern auch Anzeigen in der FAZ und einer Computerzeitung bezahlen, in denen Adobe das Urteil veröffentlichen darf, sobald es rechtskräftig wird.

»usedSoft stellt sich selbst als legale Quelle günstiger Softwarelizenzen dar – nun hat das Gericht aber festgestellt, dass usedSoft über einen Mitarbeiter einer gemeinnützigen Stiftung bewusst stark vergünstigte Education-Lizenzen einkauft und diese dann mit großer Marge als angeblich gebrauchte Vollversionen an Unternehmen weitervertreibt«, kommentiert Phillipe Brière, EMEA Anti-Piracy-Manager bei Adobe, das neue Urteil.


  1. Zwei Urteile im Fall Adobe gegen usedsoft
  2. Sieg für usedsoft in der Schweiz
  3. Berufung angekündigt

Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu Adobe Systems GmbH

Weitere Artikel zu Usedsoft

Matchmaker+