Leistungsschwund und falsche Rechnungen

1.700 Beschwerden bei der Bundesnetzagentur 

26. Februar 2020, 15:16 Uhr | Elke v. Rekowski
© dbunn - Fotolia

Im vergangenen Jahr haben sich Telekommunikationskunden 1.700 Mal an die Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur gewandt. Kunden können sie immer dann einschalten, wenn eine Beschwerde beim Anbieter nicht erfolgreich ist.

In ihrem jetzt veröffentlichten Jahresbericht 2019 gibt die Bundesnetzagentur Einblicke in die Arbeit der Schlichtungsstelle Telekommunikation. Von den rund gestellten 1.700 Anträgen entfielen 63 Prozent auf Streitigkeiten, weil der Anbieter die vereinbarten Leistungen nicht erbrachte. Dazu zählen beispielsweise nicht bereitgestellte Dienstleistungen oder technische Parameter, wenn etwa eine garantierte Datenübertragungsleistung nicht eingehalten wurde.

Probleme mit Rechnungen betrafen ein Fünftel der Schlichtungsanträge. Vier Prozent der Anträge wurden gestellt, weil Kunden Schwierigkeiten beim Umzug von Telekommunikationsanschlüsse hatten. Bei den verbleibenden elf Prozent handelte es sich um diverse andere Streitfälle.

Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Kunden und Telekommunikationsanbieter außergerichtlich beizulegen. Dazu unterbreitet sie einen individuellen Schlichtungsvorschlag - sofern sich die Parteien nicht bereits im Verfahren auf einen Kompromiss verständigen. Die Parteien können den Schlichtungsvorschlag annehmen, sind hierzu aber nicht verpflichtet. In 550 Fällen war die Schlichtungsstelle 2019 erfolgreich und es konnte eine Übereinkunft hergestellt werden. Durch das Schlichtungsverfahren konnten sich die Parteien den Gang vor ein Gericht sparen.

Einigung in sieben Wochen

Die Schlichtungsstelle wird nur aktiv, wenn Kunden im Vorfeld erfolglos versucht haben, selber mit dem Anbieter eine Lösung zu finden. Anhand einer Liste können betroffene Kunden prüfen, ob ihre Beschwerde die Chance hat, in einem Schlichtungsverfahren geklärt zu werden. Vom Eingang des Schlichtungsantrags bis zum Abschluss des Verfahrens vergehen in der Regel rund sieben Wochen. Schneller funktioniert es, wenn sich die Parteien bereits im Verfahren einigen, bevor die Schlichtungsstelle einen Schlichtungsvorschlag unterbreitet.

Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist für den Kunden ebenso freiwillig wie für das Telekommunikationsunternehmen. Beide Parteien können jederzeit aus dem Verfahren aussteigen. Auch nach Abschluss des Verfahrens können die Betroffenen noch den Rechtsweg vor Gericht einschlagen.

Die Schlichtungsstelle wird nur tätig, wenn die Kunden im Vorfeld erfolglos versucht haben, selber mit dem Anbieter eine Lösung zu finden. Darüber hinaus können Kunden anhand einer Liste selbst prüfen, ob ihre Beschwerde die Chance hat, in einem Schlichtungsverfahren geklärt zu werden. 

Kostenlose Unterstützung

Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Der Kunde und das betroffene Unternehmen müssen lediglich die Kosten tragen, die durch die Teilnahme am Verfahren selbst entstehen. Dazu zählen zum Beispiel Telefonkosten, Briefporto oder sonstige Aufwendungen.

Anbieter zum Thema

zu Matchmaker+

Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu Bundesnetzagentur

Weitere Artikel zu RZ-Zertifizierung

Matchmaker+