Internet-Überwachung

Betreiber des DE-CIX verklagt Bundesrepublik

19. September 2016, 9:22 Uhr | Daniel Dubsky
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Der Betreiber des Internet-Knotens DE-CIX wehrt sich gegen die Fernmeldeüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst und hat Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht.

Schon länger hatte die DE-CIX Management GmbH eine Klage erwogen, weil der Bundesnachrichtendienst BND im Rahmen des G10-Gesetzes große Datenmengen vom Frankfurter Internet-Knoten abgreift. Nachdem zuletzt verschiedene Experten, darunter auch Hans-Jürgen Papier, der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, zu der Einschätzung kamen, es bestünden Zweifel an der Rechtmäßigkeit der derzeitigen Praxis, wurde die Klage nun gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Inneren, vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht. »Wir sehen uns gegenüber unseren Kunden in der Pflicht, darauf hinzuwirken, dass eine strategische Fernmeldeüberwachung ihrer Telekommunikation nur in rechtmäßiger Weise stattfindet«, heißt es beim DE-CIX. Man wolle eine gerichtliche Klärung und »Rechtssicherheit für unsere Kunden und unser Unternehmen«.

Derzeit darf der BND bis zu 20 Prozent der Leitungskapazität überwachen, muss jedoch die Daten deutscher Bürger ausfiltern. Es könne aber weder in rechtlicher noch tatsächlicher Hinsicht sichergestellt werden, dass die gesetzlichen Eingriffsvoraussetzungen gewahrt bleiben, schrieb Papier in seinem Gutachten. Zudem seien durch die Tiefe und Breite der Eingriffe in das Telekommunikationsgeheimnis auch verfassungsrechtliche Schranken – etwa der Schutz der Menschenwürde und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz – missachtet beziehungsweise überschritten. »Deshalb sind die Zugriffe des BND auf den Datenaustauschpunkt insgesamt rechtswidrig«, so das Fazit des Verfassungsrechtlers.


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