Streitfall Abhörfunktion

Bundesnetzagentur geht gegen GPS-Tracker vor

20. April 2018, 9:49 Uhr | Peter Tischer
© Sergey Nivens - Fotolia

GPS-Tracker mit integrierten Mikrofonen werden als verbotene Sendeanlagen eingestuft. Händler sollten entsprechende Produkte sofort aus dem Sortiment nehmen, Verbraucher bereits erstandene Modelle zerstören

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) will den Verkauf von GPS- und GSM-Trackern verbieten, da es sich ihrer Meinung nach um verbotene Sendeanlagen handelt. Eigentlich sind die Geräte dazu gedacht, die eigenen Positionsdaten zu ermitteln, doch immer öfter werden sie dazu genutzt, um andere Personen zu orten, auch Kinder. Wenn die Ortungsgeräte zudem über ein Mikrofon verfügen und damit Gespräche unbemerkt mitgehört werden können, handelt es sich nach Auffassung der Behörde um eine verbotene Sendeanlage.

»Damit die Privatsphäre der Träger und der Umgebung der Ortungsgeräte geschützt wird, zieht die BNetzA diese nun aus dem Verkehr«, berichtet Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei WBS. Bei manchen Trackern kann die Abhörfunktion vom Besitzer per App oder SMS-Befehl aus der Ferne aktiviert werden. »Diese Abhörfunktion kann grundsätzlich jeder aktivieren, der Kenntnis von der Telefonnummer der SIM-Karte des GPS-Trackers hat. Eine derartige Funktion ist in Deutschland jedoch verboten«, stellt der Rechtsexperte klar. Gegen eine vergleichbare Abhörfunktion ging die Bundesnetzagentur kürzlich im Zusammenhang mit Kinderuhren vor. Über eine Appp hatten Eltern diese Kinderuhren nutzen können, um unbemerkt die Umgebung des Kindes abzuhören. So wurden die Uhren von manchen Eltern sogar dazu genutzt, um den Unterricht der Lehrer ihrer Kinder heimlich zu überwachen.


  1. Bundesnetzagentur geht gegen GPS-Tracker vor
  2. Händler müssen bestehende Bestände vernichten

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