Abschaffung der Roaming-Gebühren

EU will Missbrauch verhindern

22. September 2016, 9:33 Uhr |
© kasto - Fotolia

Die EU-Kommission hat noch einmal bekräftigt, dass die Roaming-Gebühren in der EU zum 15. Juni 2017 abgeschafft werden. Eine zeitliche Befristung soll es nicht geben – wohl aber Mechanismen, die verhindern, dass Nutzer komplett auf günstige Tarife aus dem Ausland umsteigen.

Bereits vor zwei Wochen hatte die EU-Kommission ihre umstrittene 90-Tage-Regel für das Roaming ohne Aufpreis im EU-Ausland wieder zurückgezogen. Gestern bekräftigte sie noch einmal, »dass es keine Einschränkungen für Verbraucher in Bezug auf die Zeitspanne oder den Umfang bei der Nutzung ihrer Mobilgeräte in anderen EU-Ländern geben soll«. Um aber zu verhindern, dass die Nutzer nun komplett auf günstigere Tarife aus anderen Staaten umsteigen, wurde ein Konzept erarbeitet, das sicherstellen soll, dass wirklich nur Pendler und Reisende die neuen Freiheiten nutzen. Die Kommission spricht von »Wohnortprinzip« und der »dauerhaften Bindung zu einem EU-Land«.

So sollen Provider die Nutzungsmuster ihrer Kunden kontrollieren, um Missbrauch zu erkennen. Anzeichen dafür sind der Kommission zufolge geringer inländischer Datenverkehr im Verhältnis zum Roaming-Traffic, lange Zeiten der Inaktivität bei SIM-Karten, die vornehmlich oder sogar ausschließlich beim Roaming eingesetzt werden, sowie Vertragsabschlüsse für mehrere SIM-Karten, die nacheinander durch denselben Kunden genutzt werden. Details will die EU in den kommenden Wochen gemeinsam mit der Wirtschaft erarbeiten.

Letztlich sollen die Maßnahmen nicht nur verhindern, dass Verbraucher die Abschaffung der Roaming-Gebühren missbrauchen, sondern auch dass professionell Anbieter massenhaft SIM-Karten an- und weiterverkaufen. Bei letzterem sollen Provider »unverzüglich angemessene Maßnahmen ergreifen« und ihre nationale Regulierungsbehörde informieren.


  1. EU will Missbrauch verhindern
  2. Aufpreis bei Missbrauch

Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu 2b AHEAD

Weitere Artikel zu Europäische Union

Matchmaker+